Die Bedingungen für den Abbruch des Praktikums müssen in der Praktikumsvereinbarung, die von allen Parteien unterzeichnet wird, enthalten sein.
Der Abbruch eines verpflichtenden Praktikums kann den Erwerb des Studienabschlusses gefährden. Die Praktikumsvereinbarung unterliegt den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts, und die Möglichkeit der Kündigung für den Praktikanten ist deshalb nicht vorgesehen. Infolgedessen ist der Praktikant an die Erfüllung seiner Verpflichtungen gebunden und muss andernfalls die beiden anderen Vertragsparteien (Ausbildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb) entschädigen.
Bei einem ungerechtfertigten Abbruch des Praktikums, für den keine ernsthaften Gründe vorliegen, kann die Ausbildungseinrichtung ausbildungsbezogene Sanktionen gegen den Studenten verhängen.