Luxemburg
Berufsliste
Stand 2026
In Luxemburg ist die grenzüberschreitende Ausbildung nicht in jedem Beruf möglich. Zugelassen sind nur die Berufe, die in einer großherzoglichen Verordnung aufgeführt sind — dieselbe Verordnung setzt auch die Ausbildungsbeihilfen fest. Sie wird regelmäßig überarbeitet: die Fassung, auf die es ankommt, ist die aktuelle.
6 SektorenHandwerk, Handel, Hotel & Gastronomie, Industrie, Landwirtschaft, Gesundheit & Soziales
31.07. 2026Frist für einen Ausnahmeantrag
31.10. 2026Frist für die gelisteten Berufe
Das Wichtigste
- Die Liste der zugelassenen Berufe wird durch großherzogliche Verordnung festgelegt — in der Fassung vom 29. Juli 2025. Sie deckt sechs Sektoren ab: Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Industrie, Landwirtschaft sowie Gesundheits- und Sozialwesen.
- Dieselbe Verordnung legt die Ausbildungsbeihilfe je Beruf und Ausbildungsjahr fest. Sie ändert sich mit jeder Indexierung — verlassen Sie sich nie auf einen Betrag aus dem Vorjahr.
- Steht Ihr Beruf nicht auf der Liste, bleibt der Ausnahmeantrag: er muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht sein. Danach ist der Weg für dieses Ausbildungsjahr geschlossen.
- Für die gelisteten Berufe läuft der ETRF-Antrag bis zum 31. Oktober 2026.
- Prüfen Sie die aktuelle Fassung, nicht eine Kopie oder eine Aufzählung von einer Website: die Liste wird jährlich angepasst, Berufe kommen hinzu und fallen weg.
Die sechs Sektoren
| Sektor | Typische Ausbildungsberufe |
|---|---|
| Handwerk | Elektroniker, Schuhmacher, Juwelier und viele weitere Gewerke |
| Handel | Handelsvertreter, Verkauf, Logistik |
| Hotel- und Gaststättengewerbe | Hotelfach, Küche, Service |
| Industrie | Technische und produktionsnahe Berufe, Berufskraftfahrer |
| Landwirtschaft | Landwirtschaftliche und gartenbauliche Berufe |
| Gesundheit und Soziales | Zahnmedizinische Assistenz, Pflegehilfe, Hörgeräteakustik |
Warum wir hier keine vollständige Berufsliste abdrucken. Sie wird jedes Jahr durch Verordnung geändert. Eine Liste auf einer Website ist innerhalb von Monaten falsch — und ein Beruf, der nicht mehr gelistet ist, führt zu einem abgelehnten Antrag. Die verbindliche Fassung steht auf men.public.lu. Rufen Sie sie ab, bevor Sie einen Betrieb ansprechen.
Was Sie in welcher Reihenfolge prüfen
Beruf auf der Liste
1. Beihilfe nachsehenDie Verordnung nennt den Betrag für Ihren Beruf und Ihr Ausbildungsjahr
2. Betrieb ansprechenÜber die ADEM, die Kammern oder mit einer Blindbewerbung
3. ETRF-AntragBis 31. Oktober 2026
Beruf nicht auf der Liste
1. AusnahmeantragBis 31. Juli 2026 — die Frist ist früher als die reguläre
2. Begründung vorbereitenBetriebszusage und Schulzusage stärken den Antrag erheblich
3. Plan B einplanenEin verwandter, gelisteter Beruf ist oft die schnellere Lösung
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