Die grenzüberschreitende Ausbildung wird mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 über die Reform der Berufsausbildung in Luxemburg geregelt. Großherzogliche Verordnungen und insbesondere die Verordnung aus dem Jahre 2010 und die Verordnung aus dem Jahre 2015 bringen Änderungen ein.

Welche Berufe werden angeboten?

In Luxemburg kann die grenzüberschreitende Ausbildung einzig in Berufen erfolgen, die den großherzoglichen Verordnungen zu entnehmen sind. In diesem Sinne wird jährlich mit einer großherzoglichen Verordnungeine Liste der Berufe, die in den Bereichen des Handwerk, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Industrie, der Landwirtschaft und im Gesundheits- und Sozialsektor für die grenzüberschreitende Berufsausbildung zugänglich sind. Sie setzt ferner die Ausbildungsentschädigungen fest.

101 Berufe sind betroffen 
  • Beispiel : Handelsvertreter, Fachkraft, Assistenz der Zahnmedizin, Brauer, Lkw-Fahrer, Elektroniker, Hotelier, Informatiker, Hörgeräteakustiker, Juwelier, Schuster, Kürschner, Uhrmacher, Drucker, Aufzugsmonteur, Mechaniker.
  • Liste der Berufes : http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2017/07/20/a691/jo

Wichtiger Hinweis: Diese Liste ist vor allem für luxemburgische Jugendliche Bestimmt, die eine grenzüberschreitende Berufsausbildung absolvieren. Im Rahmen der französisch-luxemburgischen Vereinbarung sind einzig einige Berufe für französische Jugendliche im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung zugänglich.

Mehr darüber erfahren Sie bei :

Région Grand Est

Maison de la Région Strasbourg
Tél. 03 88 15 67 68
www.grandest.fr/contact

Maison de l’Orientation de l’Adem
58 bd Grande-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
Tél. 00 352 80028185
info@m-o.lu