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Renteneintrittsalter

Mise à jour le 11/09/2026

Ob Deutschland, Belgien, Frankreich oder Schweiz, das gesetzliche Renteneintrittsalter ist je nach Land unterschiedlich und hängt von bestimmten Bedingungen ab. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die einzelnen Länder gelten:

Geprüft am 11. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Renteneintrittsalter ist in Europa nicht vereinheitlicht. Jedes Land, in dem Sie Beiträge gezahlt haben, zahlt seine eigene Rente — zu seinem eigenen Alter.
  • Deutschland: 66 Jahre und 4 Monate für den Jahrgang 1960, 66 Jahre und 6 Monate für 1961, 67 Jahre ab Jahrgang 1964.
  • Luxemburg: 65 Jahre. Vorgezogene Rente mit 57 Jahren (480 Monate Pflichtversicherung) oder mit 60 Jahren — dafür sind seit dem 1. Juli 2026 481 Monate nötig.
  • Belgien: 66 Jahre für die Jahrgänge 1960 bis 1963, 67 Jahre ab Jahrgang 1964.
  • Frankreich: zwischen 62 Jahren und 3 Monaten und 64 Jahren — der Zeitplan wurde für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 verschoben.
  • Schweiz: 65 Jahre für Männer; für Frauen 64 Jahre und 6 Monate im Jahr 2026, ab 2028 für alle 65 Jahre.

Renteneintrittsalter im Vergleich

LandReguläres Renteneintrittsalter 2026Vorgezogene Rente
Deutschland66 Jahre 4 Monate (Jahrgang 1960), 66 Jahre 6 Monate (1961), 67 Jahre (ab 1964)ab 63 Jahren mit 35 Versicherungsjahren und Abschlag; ohne Abschlag mit 45 Versicherungsjahren
Luxemburg65 Jahre (mindestens 120 Versicherungsmonate)57 Jahre mit 480 Monaten Pflichtversicherung; 60 Jahre mit 481 Monaten seit dem 01.07.2026
Belgien66 Jahre (Jahrgänge 1960 bis 1963), 67 Jahre (ab 1964)60 Jahre mit 44 Laufbahnjahren, 61 und 62 Jahre mit 43, ab 63 Jahren mit 42
Frankreich62 Jahre 3 Monate bis 64 Jahre, je nach Jahrganglange Laufbahn: 58, 60, 61 oder 63 Jahre je nach Erwerbsbeginn
Schweiz65 Jahre (Männer); 64 Jahre 6 Monate im Jahr 2026, ab 2028 65 Jahre (Frauen)höchstens 2 Jahre früher, mit einer lebenslangen Kürzung von 6,8 % pro Jahr

Deutschland im Detail

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeMit 45 Versicherungsjahren (ohne Abschlag)
196066 Jahre 4 Monate64 Jahre 4 Monate
196166 Jahre 6 Monate64 Jahre 6 Monate
196266 Jahre 8 Monate64 Jahre 8 Monate
196366 Jahre 10 Monate64 Jahre 10 Monate
ab 196467 Jahre65 Jahre

Bereits fünf Versicherungsjahre begründen einen deutschen Rentenanspruch. Wer 35 Jahre versichert ist, kann ab 63 in Rente gehen — mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % je Monat, also 3,6 % im Jahr. Dieser Abschlag bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Wer die Rente aufschiebt, erhält umgekehrt einen Zuschlag von 0,5 % je Monat.

Ein Jahr Beitragszeit genügt für eine Rente

Viele Grenzgänger glauben, sie bräuchten zehn Jahre in Luxemburg oder fünf Jahre in Deutschland, damit sich ihre Beiträge lohnen. Das ist ein Irrtum. Nach europäischem Recht muss jeder Staat, in dem Sie mindestens ein Jahr versichert waren, eine anteilige Rente zahlen. Ihre Versicherungszeiten aus den verschiedenen Ländern werden zusammengerechnet, um den Anspruch zu prüfen — berechnet wird die Rente dann anteilig nach den Zeiten im jeweiligen Land.

Praktische Folge: Sie stellen nur einen einzigen Rentenantrag, und zwar beim Träger Ihres Wohnlandes. Dieser leitet ihn an alle anderen beteiligten Länder weiter. Stellen Sie den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn — bei einer Laufbahn in mehreren Ländern eher früher.

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Häufige Fragen

Wann kann ich als Grenzgänger in Rente gehen?

Es gibt kein einheitliches Alter. Jedes Land, in dem Sie mindestens ein Jahr versichert waren, zahlt seine Rente zu seinem eigenen Renteneintrittsalter. Sie können Ihre französische Rente also früher beziehen als Ihre deutsche oder luxemburgische.

Wie hoch ist die Regelaltersgrenze in Deutschland im Jahr 2026?

66 Jahre und 4 Monate für den Jahrgang 1960 und 66 Jahre und 6 Monate für den Jahrgang 1961. Die vollen 67 Jahre gelten erst ab dem Jahrgang 1964.

Hat Luxemburg das Rentenalter 2026 angehoben?

Nein. Das reguläre Rentenalter bleibt bei 65 Jahren, und die vorgezogene Rente mit 57 Jahren ist unverändert. Geändert hat sich seit dem 1. Juli 2026 nur die Versicherungsdauer für den Bezug mit 60 Jahren: 481 Monate, danach jedes Jahr ein Monat mehr bis 2030.

Muss ich in jedem Land einen eigenen Antrag stellen?

Nein. Ein einziger Antrag beim Rentenversicherungsträger Ihres Wohnlandes genügt. Dieser leitet ihn an die Träger aller Länder weiter, in denen Sie gearbeitet haben.

Offizielle Quellen, abgerufen am 11. September 2026

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