In den USA in den 20-er Jahren erstmals gehandhabt, gehorcht die Zeitarbeit keine gesetzliche Definition. Die Begriffe der „Zeitarbeit“ und der „Leiharbeit“ werden häufig unterschiedslos verwendet.

Unabhängig vom Land baut die Zeitarbeit jedoch auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einer Zeitarbeitsagentur, einem Arbeitnehmer und einem entleihenden Unternehmen auf.

In der Grande Région prallen die Rechtsrahmen in Verbindung mit der Zeitarbeit jedes Staates nicht nur in Bezug auf die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, sofern der Zeitarbeiter den Sozialstatus des grenzüberschreitenden Arbeitnehmers hat, oder im Zusammenhang mit der Entsendung des Arbeitnehmers durch ein Zeitarbeitsunternehmen an ein auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats niedergelassenes Unternehmen regelmäßig mit dem Gemeinschaftsrecht zusammen.

Ihr Projektvertrag und das anzuwendende Arbeitsrecht

Ihre in Luxemburg niedergelassene Agentur bietet Ihnen einen Projektvertrag an

Der Vertrag, auch Projektvertrag genannt, muss in Schriftform ausgefertigt und Ihnen spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ihrer Bereitstellung beim entleihenden Unternehmen zugesandt werden.

Ihr Projektvertrag muss die obligatorischen Hinweise beinhalten :
  • den Grund, aus dem das Benutzerunternehme auf einen Zeitarbeiter zurückgreift;
  • dir vorgesehene Dauer des Auftrags: Wird der Zeitarbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer vereinbart, den Termin seiner Beendigung. In Ermangelung einer genauen Dauer (insbesondere für den Ersatz eines Arbeitnehmers für eine saisonabhängige Beschäftigung, für Verträge, für die normalerweise nicht auf einen unbefristeten Vertrag zurückgegriffen wird) muss eine Mindestdauer genannt werden;
  • den Namen der vertretenen Person, sofern der Projektvertrag für die Vertretung eines Arbeitnehmers geschlossen wird;
  • den Auftragsort;
  • die normale Arbeitszeit;
  • die besonderen Merkmale des Arbeitsplatzes, die geforderte Berufsqualifikation;
  • die Information, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, sich vom entleihenden Unternehmen einstellen zu lassen;
  • den Verweis auf das einem Arbeitnehmer mit derselben Qualifikation (oder gleichwertig), der vom entleihenden Unternehmen eingestellt wird, unter denselben Bedingungen als permanenten Arbeitnehmer gezahlte Gehalt;
  • die Dauer der Probezeit :

DAUER DES VERTRAGS ODER MINDESTDAUER DES VERTRAGS, SOFERN KEINE GENAUE ANGABE

MAXIMALE DAUER DER PROBEZEIT

Maximal ein Monat

3 gearbeitete Tage

Zwischen ein und zwei Monaten

5 gearbeitete Tage

Mehr als zwei Monate

8 gearbeitete Tage

Laufzeit Ihres Projetvertrags

Die Laufzeit kann für denselben Arbeitnehmer und denselben Arbeitsplatz 12 Monate nicht überschreiten. Arbeiten Sie nach der Beendigung Ihres Projektauftrags weiterhin für das entleihende Unternehmen, ohne dass dasselbe mit Ihnen einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat oder ohne dass ein neuer Bereitstellungsvertrag mit der Zeitarbeitsagentur vereinbart wurde, wird davon ausgegangen, dass Sie an das entleihende Unternehmen mit einem unbefristeten Vertrag gebunden sind.

Verlängerung

Im Rahmen ein und desselben Projektauftrags ist einzig eine 2-malige Verlängerung für eine Gesamtdauer von maximal 12 Monaten zulässig, sofern der anfängliche Vertrag oder der Nachtrag zu diesem Vertrag eine Verlängerungsklausel beinhaltet.

Ausstattungen

Das entleihende Unternehmen ist verpflichtet, Ihnen die geeignete und erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Im Fall der Benutzung Ihrer eigenen Arbeitsmittel muss Ihnen eine Entschädigung (zu definieren) gezahlt werden.

Während der gesamten Dauer des Projektvertrags:
  • Das entleihende Unternehmen zeichnet verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzregeln an Ihrem Arbeitsplatz sowie der Regeln in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs (Arbeitszeit, obligatorische Ruhezeit).
  • Die Zeitarbeitsagentur ist ihrerseits für Ihr Gehalt und die Abführung der damit verbundenen Sozialbeiträge und Steuern verantwortlich