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Anerkennung von beruflichen Qualifikationen auf europäischer Ebene

Mise à jour le 23/07/2026

Anerkennung von Qualifikationen auf europäischer Ebene

Die europäische Richtlinie 2005/36/EG koordiniert die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen in der gesamten EU/EWR und der Schweiz.

Das Wesentliche
  • Die Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gilt in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz.
  • Sie unterscheidet reglementierte und nicht reglementierte Berufe und legt mehrere Anerkennungssysteme fest.
  • Sie führt Instrumente wie die zentrale Kontaktstelle, den europäischen Berufsausweis und Ausgleichsmaßnahmen ein.

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Offizielle Quellen: Richtlinie 2005/36/EG; Richtlinie 2013/55/EU; Europäische Kommission (Anerkennung von Berufsqualifikationen). Geprüft am 13.07.2026.
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