Vor Beginn des Praktikums muss eine dreiseitige Vereinbarung (Lehranstalt – Student – Unternehmen) unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung muss folgende Angaben enthalten: Die Identität des Praktikumsleiters und des Schülers/Praktikanten, die Daten und Uhrzeiten, zu denen das Praktikum stattfindet, die Beschreibung der übertragenen Aufgaben und Funktionen, die Pflichten des Praktikanten, die Risikoanalyse, die Auflösungsbedingungen der Vereinbarung.
Die Studenten/Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums oder einer Berufsausbildung absolvieren, sind von der LIMOSA-Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmer befreit.
Die Schüler/Praktikanten sind ebenfalls von der Anwendung der unmittelbaren Beschäftigungsmeldung (DIMONA) ausgenommen, unter der Voraussetzung, dass ihre Beschäftigungsdauer bei einem Praktikumsleiter den Zeitraum von 60 Tagen nicht überschreitet. Andernfalls muss der Schüler/Praktikant im Personalverzeichnis seines Praktikumsleiters aufgeführt sein.
Der Arbeitgeber muss eine Risikoanalyse in Bezug auf die Funktion, die der Student während des Praktikums übernimmt, erstellen und der Lehranstalt vorlegen.