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Hinterbliebenenrente in Frankreich

Mise à jour le 09/07/2026

Nur der überlebende Ehegatte (und/oder der geschiedene Ehegatte) ab 55 Jahren (siehe Gesetz Nr. 2008-1330 vom 18.12.2008) hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, sofern seine persönlichen Einkünfte für das Jahr 2025 folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 25 001,60 € brutto, wenn er allein lebt,
  • 40 002,56 € brutto, wenn er in einer Partnerschaft lebt.

Für Personen, die vor dem 1. Januar 2009 verwitwet sind, bleibt das Mindestalter für den Bezug einer Hinterbliebenenrente bei 51 Jahren.

Die Hinterbliebenenrente beträgt 54 % der Altersrente, die der/die Verstorbene bezog oder hätte beziehen können.

Diese Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erhöht werden:

  • für unterhaltsberechtigte Kinder, d. h. minderjährige Kinder oder Kinder unter 21 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, oder Kinder, die infolge einer Behinderung oder chronischen Krankheit dauerhaft außerstande sind, eine abhängige Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Zuschlag beträgt 113,59 € pro Kind und Monat (Stand: 1. Januar 2026).
  • Erhöhung um 10 %, wenn die Person drei Kinder gehabt hat.

Der Bezieher/die Bezieherin der Hinterbliebenenrente muss unter 65 Jahre alt sein und darf keine von einem Basisrentensystem gezahlte Altersrente beziehen.

Mindestrente ab 15 Versicherungsjahren (bzw. 60 Quartalen): 4 019,13 € pro Jahr (d. h. 334,92 € pro Monat) im Jahr 2026.

Die Hinterbliebenenrente ist bei der Rentenkasse zu beantragen, die die Rentenansprüche des/der Verstorbenen festgestellt hat, oder bei der Kasse am Wohnort des überlebenden Ehegatten. Zur Beantragung der Hinterbliebenenrente ist das Formular cerfa n°13364*02 auszufüllen.

Die Antragsunterlagen sind an die Kasse an Ihrem Wohnort zu schicken. Die Zahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt monatlich wie die normale Rente.

Für mehr Informationen hat die Caisse Nationale d’Assurance Vieillesse einen Beratungsservice für Hinterbliebene eingerichtet, dessen Berater Sie über Ihre Rechte und die Schritte informieren, die von Ihnen unternommen werden

Tel.: 39 60

Telefon aus dem Ausland: +33 9 71 10 39 60

Webseite: www.lassuranceretraite.fr

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