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Maladies et soins

Die Krankenversicherung

Mise à jour le 17/07/2026

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Krankheit & Versorgung in Deutschland

Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie in der deutschen Krankenversicherung versichert : Sie deckt Ihre Behandlungen (in Deutschland wie in Frankreich) und Ihr Gehalt im Krankheitsfall.

✅ Das Wesentliche für Grenzgänger

Bis zu 73 800 € brutto/Jahr (2026) zahlen Sie Beiträge an eine gesetzliche Kasse (GKV) Ihrer Wahl (AOK, Barmer, DAK, TK…). Ihre Behandlungen werden in Frankreich übernommen dank des Formulars S1, für Sie und Ihre Familie.

Im Krankheitsfall : 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld (Leistung der Kasse).

Erkunden Sie das Thema

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Versicherungsschutz
Anschluss, Beiträge und Leistungen (Sach- & Geldleistungen).
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📋
Sich behandeln lassen
Wahl der Kasse, Versichertenkarte und Formular S1.
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🤢
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitgeber informieren, Bescheinigung, Lohnfortzahlung.
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⚖️
Krankheit & Kündigung
Kann man in Deutschland während einer Krankschreibung gekündigt werden?
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⚖️ Rechtsgrundlagen

SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) ; Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) (Lohnfortzahlung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 17–21 (Behandlung im Wohnland, Formular S1).

Démission pour reconversion professionnelle

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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