Zwischen der Zusage eines Betriebs und dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag liegen in Luxemburg vier Verwaltungsschritte — und ein Zeitfenster von wenigen Wochen. Wer die Reihenfolge kennt, verliert kein Ausbildungsjahr.
Die vier Schritte
- 1. Betrieb finden. Freie Ausbildungsplätze werden der Berufsberatung der ADEM gemeldet — dort und bei der Handwerks- beziehungsweise Handelskammer sollten Sie zuerst nachfragen. Blindbewerbungen funktionieren zusätzlich gut.
- 2. Genehmigung beantragen. Jede grenzüberschreitende Ausbildung braucht vorab die Genehmigung des Bildungsministeriums (MENJE), das prüft, ob der Schulbesuch im Ausland begründet ist.
- 3. Bei der ADEM vorstellig werden, zwischen April und Oktober, mit Ausweis, Genehmigung und Ihrer luxemburgischen Matrikelnummer — die der Betrieb beim CCSS beantragt.
- 4. Vertrag unterzeichnen, zwischen dem 16. Juli und dem 1. November, und bei der zuständigen Berufskammer registrieren lassen.
Was in den Genehmigungsantrag muss
Der Antrag geht schriftlich und begründet an die Abteilung für Berufsausbildung des Bildungsministeriums und enthält:
- Ihren Namen, Vornamen und Wohnort;
- Name, Vorname, Beruf und Niederlassungsort des Arbeitgebers — bei einer juristischen Person die Firmenbezeichnung und den Geschäftssitz;
- Bezeichnung und Anschrift der Schule, in der Sie den theoretischen Unterricht absolvieren;
- die Bezeichnung des Berufs, in dem Sie ausgebildet werden möchten;
- eine Kopie der Schulzeugnisse des letzten Schuljahres vor Ausbildungsbeginn.
Die Berufsberatung der ADEM und die betroffenen Berufskammern geben dem Ministerium ihre Stellungnahme zu Ihrem Antrag. Die aktuellen Anschriften und Formulare finden Sie auf men.public.lu.
Anlaufstellen
Die Berufsberatung der ADEM und die Maison de l’Orientation sind Ihre erste Adresse für freie Ausbildungsplätze und für die Anmeldung zwischen April und Oktober:
Berufsberatungszentrum der ADEM | Industrie- und Handelskammer Grand Est |
Handwerkskammer Luxemburg | Handwerkskammer |
Site der Handwerkskammer, die der Berufsausbildung vorbehalten ist | Regionalkammer für Landwirtschaft Grand Est |
Telefonbuch der luxemburgischen Unternehmen und Privatpersonen: | Informations- und Berufsberatungszentrum des Schulaufsichtsbezirks Nancy-Metz |
Der Ausbildungsvertrag
Der Vertrag ist einem Arbeitsvertrag gleichgestellt, was den Schutz junger Arbeitnehmer, den Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit und den gesetzlichen Urlaub betrifft. Der Betrieb verpflichtet sich, Ihnen die Zeit für den Schulbesuch zu gewähren und die Ausbildung nach dem von Kammern und Regierung erarbeiteten Programm zu gewährleisten.
Die Ausbildungsbeihilfe
Die großherzogliche Verordnung setzt die Ausbildungsbeihilfe jährlich und je Beruf fest — es gibt keinen einheitlichen Betrag, und die Beträge ändern sich mit jeder Indexierung. Volljährige in einer Erwachsenenausbildung erhalten den luxemburgischen Mindestlohn, wobei der Staat dem Betrieb die Differenz zur regulären Beihilfe erstattet.
Sozialversicherung und Steuern
Sozialversicherung: Auszubildende sind für alle Risiken versichert — Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfall, Alter und Invalidität, Pflegeversicherung. Der Betrieb muss die Anmeldung beim CCSS ab dem ersten Ausbildungstag sicherstellen. Der Schutz gilt auch während der Zeiten in der Berufsschule im Nachbarland.
Steuern: Sie übergeben dem Arbeitgeber Ihre Steuerkarte, die Ihnen die luxemburgische Steuerverwaltung ausstellt. Wer nicht in Luxemburg wohnt, wendet sich dafür an das Steueramt für Gebietsfremde (bureau d’imposition RTS non-résidents). Die aktuellen Anschriften stehen auf impotsdirects.public.lu.
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