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Betrieb und Vertrag in Luxemburg

Mise à jour le 03/09/2026

Luxemburg Betrieb & Vertrag Stand 2026

Zwischen der Zusage eines Betriebs und dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag liegen in Luxemburg vier Verwaltungsschritte — und ein Zeitfenster von wenigen Wochen. Wer die Reihenfolge kennt, verliert kein Ausbildungsjahr.

April–OktoberAnmeldung bei der Berufsberatung der ADEM
16.07.–01.11.Zeitfenster für die Unterzeichnung des Vertrags
3–4 JahreDauer des Ausbildungsvertrags
26 Tagegesetzlicher Jahresurlaub, unabhängig vom Alter

Die vier Schritte

  • 1. Betrieb finden. Freie Ausbildungsplätze werden der Berufsberatung der ADEM gemeldet — dort und bei der Handwerks- beziehungsweise Handelskammer sollten Sie zuerst nachfragen. Blindbewerbungen funktionieren zusätzlich gut.
  • 2. Genehmigung beantragen. Jede grenzüberschreitende Ausbildung braucht vorab die Genehmigung des Bildungsministeriums (MENJE), das prüft, ob der Schulbesuch im Ausland begründet ist.
  • 3. Bei der ADEM vorstellig werden, zwischen April und Oktober, mit Ausweis, Genehmigung und Ihrer luxemburgischen Matrikelnummer — die der Betrieb beim CCSS beantragt.
  • 4. Vertrag unterzeichnen, zwischen dem 16. Juli und dem 1. November, und bei der zuständigen Berufskammer registrieren lassen.

Was in den Genehmigungsantrag muss

Der Antrag geht schriftlich und begründet an die Abteilung für Berufsausbildung des Bildungsministeriums und enthält:

  • Ihren Namen, Vornamen und Wohnort;
  • Name, Vorname, Beruf und Niederlassungsort des Arbeitgebers — bei einer juristischen Person die Firmenbezeichnung und den Geschäftssitz;
  • Bezeichnung und Anschrift der Schule, in der Sie den theoretischen Unterricht absolvieren;
  • die Bezeichnung des Berufs, in dem Sie ausgebildet werden möchten;
  • eine Kopie der Schulzeugnisse des letzten Schuljahres vor Ausbildungsbeginn.

Die Berufsberatung der ADEM und die betroffenen Berufskammern geben dem Ministerium ihre Stellungnahme zu Ihrem Antrag. Die aktuellen Anschriften und Formulare finden Sie auf men.public.lu.

Anlaufstellen

Die Berufsberatung der ADEM und die Maison de l’Orientation sind Ihre erste Adresse für freie Ausbildungsplätze und für die Anmeldung zwischen April und Oktober:

Berufsberatungszentrum der ADEM
58 bd Grande-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxemburg
Tel. 00 352 80028185
info@m-o.lu

Industrie- und Handelskammer Grand Est
www.grandest.cci.fr

Handwerkskammer Luxemburg
www.cdm.lu

Handwerkskammer
www.crma.grandest.fr

Site der Handwerkskammer, die der Berufsausbildung vorbehalten ist
www.handsup.lu

Regionalkammer für Landwirtschaft Grand Est
http://www.grandest.chambre-agriculture.fr/

Telefonbuch der luxemburgischen Unternehmen und Privatpersonen:
www.editus.lu

Informations- und Berufsberatungszentrum des Schulaufsichtsbezirks Nancy-Metz
http://www4.ac-nancy-metz.fr/lio/cio.htm

Der Ausbildungsvertrag

Form und Registrierung
Wer unterschreibtBetrieb und Auszubildender — bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter
MusterverträgeBei der Handelskammer und der Handwerkskammer verfügbar
RegistrierungBei der zuständigen Berufskammer; für Berufe ohne Kammer beim zuständigen Minister
ZusatzvereinbarungZwischen Schule und Betrieb, gesondert zu unterzeichnen
Inhalt und Bedingungen
Dauer3 Jahre, höchstens 4
ProbezeitDie Parteien können 3 Monate vereinbaren
Arbeitszeit8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
UrlaubMindestens 26 Werktage pro Jahr, Anspruch nach 3 Monaten durchgehender Tätigkeitseit 2019

Der Vertrag ist einem Arbeitsvertrag gleichgestellt, was den Schutz junger Arbeitnehmer, den Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit und den gesetzlichen Urlaub betrifft. Der Betrieb verpflichtet sich, Ihnen die Zeit für den Schulbesuch zu gewähren und die Ausbildung nach dem von Kammern und Regierung erarbeiteten Programm zu gewährleisten.

Wann der Vertrag endet. Bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Vertragsbedingungen; während der Probezeit ohne Angabe eines Grundes; und nach der Probezeit, wenn festgestellt wird, dass der Auszubildende den Beruf nicht erlernen kann. Lassen Sie sich jede Beendigung schriftlich geben — sie hat Folgen für Ihre Anmeldung beim CCSS.

Die Ausbildungsbeihilfe

Die großherzogliche Verordnung setzt die Ausbildungsbeihilfe jährlich und je Beruf fest — es gibt keinen einheitlichen Betrag, und die Beträge ändern sich mit jeder Indexierung. Volljährige in einer Erwachsenenausbildung erhalten den luxemburgischen Mindestlohn, wobei der Staat dem Betrieb die Differenz zur regulären Beihilfe erstattet.

Sozialversicherung und Steuern

Sozialversicherung: Auszubildende sind für alle Risiken versichert — Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfall, Alter und Invalidität, Pflegeversicherung. Der Betrieb muss die Anmeldung beim CCSS ab dem ersten Ausbildungstag sicherstellen. Der Schutz gilt auch während der Zeiten in der Berufsschule im Nachbarland.

Steuern: Sie übergeben dem Arbeitgeber Ihre Steuerkarte, die Ihnen die luxemburgische Steuerverwaltung ausstellt. Wer nicht in Luxemburg wohnt, wendet sich dafür an das Steueramt für Gebietsfremde (bureau d’imposition RTS non-résidents). Die aktuellen Anschriften stehen auf impotsdirects.public.lu.

Wer zahlt die Ausbildung? Bei einem luxemburgischen Staatsangehörigen mit Schule in Lothringen und Praxis in Luxemburg trägt die luxemburgische Seite die Ausbildungskosten in Höhe dessen, was französische Betriebe zu tragen hätten. Bei einem französischen Staatsangehörigen im selben Aufbau übernimmt die luxemburgische Seite beziehungsweise der aufnehmende Betrieb die Kosten. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen.

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