Der Arbeitsvertrag

Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis in Frankreich, weil Sie Staatsangehörige/r eines Landes des europäischen Wirtschaftsraums sind.

Für die Grenzgänger ist auch keine Aufenthaltsbescheinigung  erforderlich.

Für Ihren Arbeitsvertrag ist das französische Recht anwendbar.

Das französischen Recht unterscheidet zwei Formen von Arbeitnehmer/-innen:

  • nicht leitende Angestellte
  • leitende Angestellte

Leitende Angestellten genießen einen besonderen Status, insbesondere in was ihre Altersversorgung und ihre Arbeitszeit betrifft.