Ob Deutschland, Belgien, Frankreich oder Schweiz, das gesetzliche Renteneintrittsalter ist je nach Land unterschiedlich und hängt von bestimmten Bedingungen ab. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die einzelnen Länder gelten:

Das Renteneintrittsalter in Deutschland

Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.

Es steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2029.

Wenn Sie genau wissen wollen, ab wann Sie eine deutsche Rente beziehen können, können Sie ab Ihrem 55. Lebensjahr bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenschätzung beantragen (www.deutsche-rentenversicherung.de).

GeburtsjahrGesetzliches Renteneintrittsalter
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
196467 Jahre

Um eine ungekürzte Rente zu erhalten, müssen Sie zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen.

Daneben müssen Sie in Deutschland eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nachweisen. Von diesen 5 Jahren müssen Sie mindestens 1 Jahr in Deutschland versichert gewesen sein. Das bedeutet, dass Sie eine Versicherungszeit von 60 Monaten benötigen, um eine Rente zum vollen Satz zu erhalten.

VORRUHESTAND

Sie können vor Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Rente gehen. Allerdings hat das in den meisten Fällen Abschläge von der eigentlichen Rentenhöhe zur Folge.

Dieser Abschlag beträgt für jeden vorgezogenen Rentenmonat 0,3 % von der Rentenhöhe.

Der Antrag kann gestellt werden:

• ab 60 Jahre und 1 Monat für Schwerbehinderte (Behinderungsgrad mindestens 50 %), die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Für Personen, die ab 1952 geboren sind, wird das Mindestalter für die Antragstellung schrittweise auf 62 Jahre angehoben, wobei Abschläge möglich sind;

• ab 63 Jahre für alle Versicherten, die eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können.

In bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen kann der Versicherte eine abschlagfreie Vorruhestandsrente beantragen.

Der Antrag kann dann gestellt werden:

• ab 63 Jahre und 1 Monat für Schwerbehinderte (Behinderungsgrad mindestens 50 %), die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Für Personen die ab 1952 geboren sind, wird das Alter schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

• ab 65 Jahre, wenn der Versicherte während seiner Beschäftigungszeiten 45 Pflichtversicherungsjahre nachweist, wobei in diesem Fall auch Kindererziehungszeiten bei Kindern unter 10 Jahren berücksichtigt werden.