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Die Weiterbildung des Arbeitnehmers in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Die Weiterbildung des Arbeitnehmers in Luxemburg

Luxemburg hat mehrere Regelungen geschaffen, die es Arbeitnehmern des Privatsektors ermöglichen, sich auf eigene Initiative von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden – oft unter Fortzahlung eines Einkommens.

Das Wesentliche für Grenzgänger
  • Diese Regelungen richten sich an jeden im Privatsektor in Luxemburg beschäftigten ArbeitnehmerGrenzgänger inbegriffen, ohne Wohnsitzbedingung.
  • Mehrere Formeln: individueller Bildungsurlaub, unbezahlter Bildungsurlaub, Sprachurlaub, VAE, Kurse zum sozialen Aufstieg.
  • Einige geben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung (individueller Bildungsurlaub, Sprachurlaub); andere setzen den Vertrag ohne Vergütung aus (unbezahlter Bildungsurlaub).
An wen richtet sich diese Rubrik: an Arbeitnehmer des Privatsektors, die sich auf eigene Initiative weiterbilden möchten. Auf Initiative des Arbeitgebers organisierte Weiterbildungen fallen dagegen unter den betrieblichen Weiterbildungsplan.

Entdecken Sie die Regelungen

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Offizielle Quellen: luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch (Code du travail), Buch II, Titel III (Bildungsurlaub); lifelong-learning.lu (INFPC); guichet.public.lu. Geprüft am 13.07.2026.
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