Die Weiterbildung des Arbeitnehmers in Luxemburg
Luxemburg hat mehrere Regelungen geschaffen, die es Arbeitnehmern des Privatsektors ermöglichen, sich auf eigene Initiative von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden – oft unter Fortzahlung eines Einkommens.
Das Wesentliche für Grenzgänger
- Diese Regelungen richten sich an jeden im Privatsektor in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer – Grenzgänger inbegriffen, ohne Wohnsitzbedingung.
- Mehrere Formeln: individueller Bildungsurlaub, unbezahlter Bildungsurlaub, Sprachurlaub, VAE, Kurse zum sozialen Aufstieg.
- Einige geben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung (individueller Bildungsurlaub, Sprachurlaub); andere setzen den Vertrag ohne Vergütung aus (unbezahlter Bildungsurlaub).
An wen richtet sich diese Rubrik: an Arbeitnehmer des Privatsektors, die sich auf eigene Initiative weiterbilden möchten. Auf Initiative des Arbeitgebers organisierte Weiterbildungen fallen dagegen unter den betrieblichen Weiterbildungsplan.
Entdecken Sie die Regelungen
Individueller Bildungsurlaub80 Tage über die Laufbahn zur Weiterbildung, mit Ausgleichsentschädigung.Lesen ›
Unbezahlter BildungsurlaubVertrag für eine längere Ausbildung aussetzen (2 Jahre Betriebszugehörigkeit).Lesen ›
Sprachurlaub200 Stunden, um Luxemburgisch zu lernen, entschädigt.Lesen ›
Außerberufliche WeiterbildungAbendkurse, sozialer Aufstieg, zweiter Bildungsweg (SFA).Lesen ›
VAEIhre Berufserfahrung anerkennen lassen (3 Jahre Tätigkeit).Lesen ›
Finanzielle HilfenSteuerabzug der beruflichen Weiterbildungskosten.Lesen ›
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Offizielle Quellen: luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch (Code du travail), Buch II, Titel III (Bildungsurlaub); lifelong-learning.lu (INFPC); guichet.public.lu. Geprüft am 13.07.2026.