Frontaliers Grand Est · Praktikum über die Grenze
Ein Praktikum im Nachbarland.
Fünf Länder, fünf Regelwerke.
Ob Ihr Praktikum bezahlt werden muss, welcher Vertrag gilt und wo Sie versichert sind: das entscheidet allein das Land, in dem der Betrieb sitzt. Hier die Regeln und die Beträge für 2026 — bevor Sie unterschreiben.
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Das Wichtigste in 30 Sekunden
Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen
- Die Vergütung ist nicht überall Pflicht. Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien schreiben ab einer bestimmten Dauer einen Mindestbetrag vor. Die Schweiz kennt keine gesetzliche Praktikumsvergütung — dort zählt allein der Vertrag.
- Es gilt das Recht des Arbeitslandes. Ihre deutsche oder französische Praktikumsvereinbarung reicht Ihrer Hochschule, nicht aber dem Betrieb im Nachbarland. Verlangen Sie zusätzlich einen Vertrag nach dem Recht des Arbeitslandes mit Dauer, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfrist.
- Sozialversichert sind Sie im Arbeitsland (VO (EG) Nr. 883/2004) — auch bei einem Praktikum von wenigen Wochen. Bei einem unbezahlten Pflichtpraktikum kann eine Ausnahme gelten: schriftlich klären, wer die Unfallversicherung trägt.
- Melden Sie sich früh. Für die Schweiz genügt bis zu 90 Arbeitstage das Meldeverfahren, danach braucht es einen Ausweis. In Belgien ist eine Convention d’immersion professionnelle vorab bei der Region anzumelden.
Die Mindestvergütung, Land für Land
- Luxemburg
- 30 bis 75 % des Mindestlohns je nach Praktikumsart und Qualifikation — zwischen 831,40 € und 2 494,19 € monatlich (Mindestlohn indexiert zum 1. Juni 2026). Pflichtpraktika unter vier Wochen sind ausgenommen.
- Deutschland
- 13,90 €/Std. gesetzlicher Mindestlohn 2026 (14,60 € ab 1.1.2027). Ausgenommen: Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung sowie Orientierungs- und Begleitpraktika bis drei Monate.
- Frankreich
- 4,50 €/Std. ab dem Moment, in dem das Praktikum mehr als zwei Monate im selben Betrieb dauert (Stand 2026). Ohne dreiseitige convention de stage ist ein Praktikum in Frankreich nicht zulässig.
- Belgien
- Mindestens die Hälfte des garantierten Monatseinkommens, jährlich indexiert — den aktuellen Betrag nennt Ihnen die zuständige Region. Rahmen ist die Convention d’immersion professionnelle.
- Schweiz
- Keine gesetzliche Vergütung. Üblich sind 2 000 bis 2 500 CHF brutto im Monat. Einzelne Kantone haben einen Mindestlohn (Genf: 24,59 CHF/Std.), von dem Ausbildungspraktika ausgenommen sein können.
Frontaliers Grand Est ist das EURES-Ressourcenzentrum der Großregion und prüft Ihren Praktikumsvertrag kostenlos, bevor Sie unterschreiben. Zum Kontaktformular.
Fünf Länder
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Vergütung, Vertrag, Sozialversicherung und Steuern — konkret, pro Land.
- 831,40 € bis 2 494,19 € Praktikum in Luxemburg Fünf Praktikumsarten, fünf Beträge: welcher Prozentsatz des Mindestlohns für Sie gilt. Ansehen
- 13,90 €/Std. — mit Ausnahmen Praktikum in Deutschland Wann der Mindestlohn greift und wann nicht: die vier Ausnahmen im Mindestlohngesetz. Ansehen
- 4,50 €/Std. ab dem 3. Monat Praktikum in Frankreich Die convention de stage, die Höchstdauer von sechs Monaten und die Rechte des Praktikanten. Ansehen
- Convention d’immersion professionnelle Praktikum in Belgien Drei Regionen, drei Verfahren: welcher Rahmen für Ihr Praktikum gilt und wer es genehmigt. Ansehen
- Meldeverfahren bis 90 Tage Praktikum in der Schweiz Ausweis G oder L, Krankenkassen-Wahlrecht und die Frage, in welchem Land Sie Steuern zahlen. Ansehen
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Ein Praktikum in der Großregion finden
Jobbörsen, Kammern, EURES-Beratung und die grenzüberschreitenden Programme: die Wege, die in der Großregion tatsächlich funktionieren — und die Bewerbungsfristen, die Sie nicht verpassen dürfen.
Sechs belegte Antworten
Die Fragen, die uns erreichen
Kurze Antwort, offizielle Quelle — jedes Mal.
Muss mein Praktikum bezahlt werden?
In vier der fünf Länder ja — ab einer bestimmten Dauer. In Frankreich ab dem Überschreiten von zwei Monaten (4,50 €/Std.), in Deutschland zum Mindestlohn von 13,90 €/Std. außer bei Pflicht- und kurzen Orientierungspraktika, in Luxemburg ab vier Wochen mit 30 bis 75 % des Mindestlohns, in Belgien mit mindestens der Hälfte des garantierten Monatseinkommens. In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht.
Quellen: service-public.gouv.fr (F32131), zoll.de, ITM Luxemburg — geprüft am 01.09.2026.
Gilt meine Praktikumsvereinbarung auch im Nachbarland?
Für Ihre Schule oder Hochschule ja — sie ist der Nachweis, dass das Praktikum Teil Ihrer Ausbildung ist. Für den Betrieb im Nachbarland nein: dort gilt das lokale Recht. Bestehen Sie auf einem zusätzlichen, schriftlichen Vertrag im Arbeitsland. Nur dieses Dokument ist im Streitfall durchsetzbar.
Umgekehrt gilt: ohne convention de stage ist ein Praktikum in Frankreich rechtlich nicht möglich — auch nicht für Studierende aus dem Ausland.
Wie lange darf ein Praktikum dauern?
In Frankreich höchstens sechs Monate pro Studienjahr und pro aufnehmender Organisation — das ist eine harte gesetzliche Grenze. In Deutschland gibt es keine Höchstdauer, aber die Drei-Monats-Schwelle entscheidet über den Mindestlohn. In der Schweiz markiert die Grenze von 90 Arbeitstagen den Wechsel vom Meldeverfahren zur Bewilligung.
Quelle: französischer Code de l’éducation, Art. L. 124-5.
Wer versichert mich bei einem Arbeitsunfall?
Bei einem bezahlten Praktikum der Betrieb im Arbeitsland, über die dortige Unfallversicherung. Bei einem unbezahlten Pflichtpraktikum ist die Lage oft unklar: manchmal deckt die Schulversicherung, manchmal niemand. Lassen Sie sich vor Praktikumsbeginn schriftlich bestätigen, wer die Unfallversicherung trägt — das ist der häufigste blinde Fleck in grenzüberschreitenden Praktika.
Grundlage: VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Zählt das Praktikum für meine Rente?
Nur wenn Beiträge gezahlt wurden. Eine vergütete Tätigkeit mit Sozialabgaben im Arbeitsland wird dort erfasst und später bei der europäischen Koordinierung Ihrer Rentenansprüche berücksichtigt. Ein unbezahltes Pflichtpraktikum erzeugt in der Regel keine Anwartschaft. Bewahren Sie Ihre Lohnabrechnungen auf — Jahrzehnte später sind sie der einzige Beweis.
Grundlage: VO (EG) Nr. 883/2004, Kapitel Alters- und Hinterbliebenenrenten.
Muss ich meine Praktikumsvergütung versteuern?
Grundsätzlich wird sie im Arbeitsland besteuert und im Wohnsitzland erklärt. Frankreich befreit Praktikumsvergütungen bis zur Höhe eines Jahres-Mindestlohns von der Einkommensteuer — eine Ausnahme, die es in dieser Form in den Nachbarländern nicht gibt. Für die Schweiz entscheidet der Kanton, ob an der Quelle oder im Wohnsitzland besteuert wird.
Im Zweifel: die Doppelbesteuerungsabkommen sind unterschiedlich — lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen.
Angaben am 01.09.2026 an den genannten offiziellen Quellen geprüft. Jede Situation ist anders: für eine persönliche und kostenlose Antwort wenden Sie sich an unser Juristenteam.