Ob Deutschland, Belgien, Frankreich oder Schweiz, das gesetzliche Renteneintrittsalter ist je nach Land unterschiedlich und hängt von bestimmten Bedingungen ab. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die einzelnen Länder gelten:

Das Renteneintrittsalter in der Schweiz

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in der Schweiz ist für Männer und Frauen unterschiedlich.

Für Frauen beträgt es 64 Jahre und für Männer 65 Jahre.

Die Schweiz berücksichtigt sozialversicherungsrechtliche EU-Vorschriften. So zählen Ihre in anderen europäischen Ländern absolvierten Versicherungszeiten auch für Ihre Rente in der Schweiz.

VORRUHESTAND

Ein Beschäftigter in der Schweiz kann maximal 2 Jahre vor seinem gesetzlichen Renteneintrittsalter in dem Vorruhestand gehen. Das heißt, dass eine Frau ab 62 und ein Mann ab 63 einen Rentenantrag stellen kann. Die Rentenhöhe wird wie bei einer normalen Rente berechnet, von der dann ein bestimmter Betrag in Abzug gebracht wird. Dieser Betrag beläuft sich auf 6,8 % für jedes Vorruhestandsjahr und beträgt maximal 13,6 %.

Für mehr Informationen: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-suisse/protection-sociale/la-retraite-des-frontaliers/la-retraite-anticipee-et-la-retraite-reportee-dite-ajournee/