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Das Renteneintrittsalter in der Schweiz

Mise à jour le 03/09/2026

Das Referenzalter – bis zur Reform AHV 21 «Rentenalter» genannt – liegt in der Schweiz bei 65 Jahren für Männer. Für Frauen wird es seit dem 1. Januar 2025 schrittweise um drei Monate pro Jahr angehoben, bis es 2028 ebenfalls 65 Jahre beträgt.

JahrReferenzalter der FrauenBetrifft Frauen mit Jahrgang
202564 Jahre und 3 Monate1961
202664 Jahre und 6 Monate1962
202764 Jahre und 9 Monate1963
ab 202865 Jahreab 1964

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur sogenannten Übergangsgeneration. Als Ausgleich für die Erhöhung des Referenzalters haben sie Anspruch auf einen lebenslangen Rentenzuschlag – allerdings nur, wenn sie die Altersrente nicht vorbeziehen.

Die Schweiz berücksichtigt sozialversicherungsrechtliche EU-Vorschriften. So zählen Ihre in anderen europäischen Ländern absolvierten Versicherungszeiten auch für Ihre Rente in der Schweiz.

VORRUHESTAND

Sie können Ihre AHV-Altersrente frühestens ab dem 63. Altersjahr vorbeziehen, Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 bereits ab dem 62. Altersjahr. Der Vorbezug ist monatsweise möglich. Statt der ganzen Rente können Sie auch nur einen Anteil zwischen 20 % und 80 % vorbeziehen.

Die vorbezogene Rente wird lebenslang gekürzt: um 6,8 % bei einem Vorbezug von einem Jahr und um 13,6 % bei zwei Jahren. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten seit dem 1. Januar 2025 eigene, vorteilhaftere Kürzungssätze, die vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängen.

Umgekehrt können Sie den Bezug der Altersrente ab dem Referenzalter um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Die Rente erhöht sich dann um 5,2 % bis 31,5 %, je nach Dauer des Aufschubs.

Für mehr Informationen: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-suisse/protection-sociale/la-retraite-des-frontaliers/la-retraite-anticipee-et-la-retraite-reportee-dite-ajournee/

Quelle: Merkblatt 3.04 «Flexibler Rentenbezug», Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026.

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