Der Arbeitsvertrag

Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Luxembourg arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind. Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.

Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des luxemburgischen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht).