Frankreich
ENIC-NARIC
Stand 2026
Frankreich kennt keine rechtliche Gleichstellung ausländischer Diplome. Was es gibt, ist eine Vergleichbarkeitsbescheinigung — attestation de comparabilité — der nationalen ENIC-NARIC-Stelle. Sie ist kein Diplom und kein Gleichwertigkeitsbescheid, aber genau das Dokument, das französische Arbeitgeber und Hochschulen erwarten.
1 StelleENIC-NARIC France für alle Abschlüsse
Monaterealistische Bearbeitungszeit — früh beantragen
0automatische Gleichstellung im französischen Recht
Das Wichtigste
- Die attestation de comparabilité ordnet Ihren Abschluss einem französischen Niveau zu. Sie ist gebührenpflichtig, wird online beantragt und dauert mehrere Monate — planen Sie sie vor der Bewerbung ein, nicht danach.
- Für die Privatwirtschaft ist sie nicht gesetzlich verlangt, in der Praxis aber der einzige Weg, einen deutschen oder luxemburgischen Abschluss verständlich zu machen.
- Für den öffentlichen Dienst und für die Zulassung zu Auswahlverfahren ist sie regelmäßig Voraussetzung.
- Bei reglementierten Berufen — Gesundheitswesen, Recht, Architektur, Lehramt — entscheidet nicht ENIC-NARIC, sondern die für den Beruf zuständige Behörde. Die Bescheinigung ersetzt diese Zulassung nicht.
- Für den Zugang zum Studium entscheidet die aufnehmende Hochschule autonom — die Bescheinigung ist ein Argument, keine Garantie.
Vergleichbarkeit ist nicht Gleichwertigkeit
Was die Bescheinigung leistet
NiveauzuordnungSie ordnet Ihren Abschluss einem französischen Niveau zu (etwa Licence, Master)
NachweiswertSie bestätigt, dass Ihr Diplom echt und Ihre Einrichtung anerkannt ist
PraxisSie ist das Dokument, das Personalabteilungen und Wettbewerbsjurys sehen wollen
Was sie nicht leistet
Kein französisches DiplomSie verleiht keinen Titel und keine geschützte Bezeichnung
Keine BerufszulassungBei reglementierten Berufen brauchen Sie zusätzlich die Fachbehörde
Kein StudienplatzDie Hochschule entscheidet selbst über Ihre Zulassung
Der Fehler, der einen Bewerbungszyklus kostet. Viele beantragen die Bescheinigung erst, wenn eine Stelle oder ein Studienplatz in Sicht ist. Die Bearbeitung dauert aber Monate, und fehlende beglaubigte Übersetzungen setzen die Frist zurück. Beantragen Sie sie, sobald Ihr Abschluss absehbar ist.
Die Unterlagen
- Abschlusszeugnis und Notenübersicht aller Studienjahre;
- beglaubigte Übersetzung ins Französische durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer;
- Nachweis der Studiendauer sowie — wenn vorhanden — das Diploma Supplement;
- Ausweisdokument und, bei abweichendem Namen, der Nachweis der Namensänderung.
Im Detail
- Bescheinigungen des ENIC-NARIC-ZentrumsAntrag, Unterlagen, Bearbeitung
- Zugang zum ersten StudienzyklusMit einem ausländischen Sekundarabschluss
- Hochschulstudien fortsetzenAnrechnung von Leistungen und Zugang zum Master
- SprachtestsDELF, DALF, TCF: welches Niveau wann verlangt wird
Weiter zum Thema
- Anerkennung der DiplomeDie drei Wege und die Vier-Monats-Frist
- Studium in FrankreichEinschreibung, Gebühren, Sprachnachweis
Reicht die Vergleichbarkeitsbescheinigung in Ihrem Fall?Bei reglementierten Berufen nicht. Unsere Juristinnen und Juristen prüfen es kostenlos.
Frage stellen