Pflegeversicherung in Luxemburg
Die luxemburgische Pflegeversicherung (assurance dépendance) unterstützt Personen, die für die Handlungen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen sind — auch Grenzgänger und ihre Familie.
Was deckt die Pflegeversicherung?
Die assurance dépendance greift, wenn eine Person wegen Krankheit, Alter oder Behinderung regelmäßig Hilfe bei den wesentlichen Handlungen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benötigt. Sie wird über die CNS verwaltet; der Bedarf wird von der zuständigen Stelle bewertet.
Leistungen
- Sachleistungen: Hilfe und Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung;
- Geldleistungen: als (teilweiser) Ersatz für Sachleistungen möglich;
- Hilfsmittel und Anpassungen.
Für Grenzgänger
Da Sie in Luxemburg versichert sind, ist die luxemburgische Pflegeversicherung zuständig. Die Leistungen werden im Rahmen der EU-Koordinierung erbracht bzw. erstattet. Ihre mitversicherte Familie ist ebenfalls einbezogen.
Habe ich als Grenzgänger Anspruch auf die luxemburgische Pflegeversicherung?
Ja. Als in Luxemburg Versicherter unterliegen Sie der luxemburgischen Pflegeversicherung; die Leistungen werden nach einer Bewertung des Hilfebedarfs gewährt.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), mss.gouvernement.lu, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.