Die Arbeitslosenversicherung

  • Sie sind vollarbeitslos, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig gelöst wurde; in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in dem Land, wo Sie wohnen, nämlich Frankreich.
  • Sie sind Kurzarbeiter, das heißt, Sie sind vorübergehend arbeitslos infolge des Nachlassens oder Unterbrechung der Aktivität des Unternehmens (aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen oder aufgrund technischer oder konjunktureller Gründe), jedoch wird Ihr Arbeitsvertrag aufrechterhalten. In diesem Fall erhalten Sie Arbeitslosengeld in dem Land, wo Sie arbeiten, nämlich Deutschland.