Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie von Amts wegen bei der deutschen Unfallversicherung (Unfallversicherung) versichert : eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Absicherung.
✅ Das Wesentliche für Grenzgänger
Die Versicherung deckt den Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit ab. Die Leistungen (Behandlung, Geldleistungen, Renten) werden vom deutschen Träger (Berufsgenossenschaft) nach deutschem Recht gezahlt.
Sie werden in Deutschland und in Frankreich behandelt : Das Formular DA1 ermöglicht es, Ihre Ansprüche auf französischer Seite geltend zu machen.
Erkunden Sie das Thema
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 36-41 (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Formular DA1).