Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Als in Deutschland erwerbstätige(r) Arbeitnehmer(in) genießen Sie automatisch den Schutz der gesetzlichen deutschen Unfallversicherung.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge in ihrer Gesamtheit von Ihrem Arbeitnehmer übernommen werden.
Der Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung besteht für sämtliche Arbeitsunfälle und Krankheiten, die Verletzungen, Krankheiten oder den Tod zur Folge haben.

Die Arbeitsunfallversicherung erbringt:
  • Sachleistungen, die insbesondere ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Prothesen und Krankenhauskosten abdecken.
  • Geldleistungen, d.h. Gehaltsabfindungen oder Renten bei einer durch Berufskrankheit oder Arbeitsunfall bedingten Erwerbsunfähigkeit.

Diese Leistungen werden Ihnen vom deutschen Versicherungsträger unter den in Deutschland gesetzlich festgelegten Bedingungen gewährt.