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Accidents travail et maladies professionnelles

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Mise à jour le 20/07/2026

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Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten

Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie von Amts wegen bei der deutschen Unfallversicherung (Unfallversicherung) versichert : eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Absicherung.

✅ Das Wesentliche für Grenzgänger

Die Versicherung deckt den Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit ab. Die Leistungen (Behandlung, Geldleistungen, Renten) werden vom deutschen Träger (Berufsgenossenschaft) nach deutschem Recht gezahlt.

Sie werden in Deutschland und in Frankreich behandelt : Das Formular DA1 ermöglicht es, Ihre Ansprüche auf französischer Seite geltend zu machen.

Erkunden Sie das Thema

⚠️
Arten von Unfällen
Wegeunfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit : was abgedeckt ist.
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📋
Formalitäten
Meldung, Durchgangsarzt und Formular DA1.
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💵
Leistungen
Behandlung, Verletztengeld und Unfallrente.
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🕊️
Hinterbliebenenansprüche
Sterbegeld und Witwen-/Waisenrenten.
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⚖️
Kündigung
Kann man nach einem Unfall gekündigt werden?
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⚖️ Rechtsgrundlagen

SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 36-41 (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Formular DA1).

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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