Mutterschaft der Grenzgängerin in Luxemburg
Als in Luxemburg beschäftigte Grenzgängerin haben Sie Anspruch auf den luxemburgischen Mutterschaftsurlaub und das Mutterschaftsgeld der CNS.
Der Mutterschaftsurlaub
Der Mutterschaftsurlaub beträgt in Luxemburg 20 Wochen: 8 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit zahlt die CNS ein Mutterschaftsgeld (indemnité pécuniaire de maternité) anstelle des Gehalts.
Bedingungen und Formalitäten
- Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungszeit bei der CNS vor dem Urlaub.
- Reichen Sie das ärztliche Attest mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei der CNS und beim Arbeitgeber ein.
- Während des Mutterschaftsurlaubs besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
👶 Danach
Im Anschluss kann ein Elternurlaub (congé parental) in Anspruch genommen werden. Fragen Sie unser Team für Ihre konkrete Situation: Kontakt.
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in Luxemburg?
20 Wochen: 8 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung. Die CNS zahlt in dieser Zeit ein Mutterschaftsgeld.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Die luxemburgische Caisse nationale de santé (CNS), da Sie in Luxemburg versichert sind.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.