Ich wohne in Deutschland und arbeite in Luxemburg
Mehr als 50 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland — vor allem aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz — arbeiten im Großherzogtum. Hier finden Sie alle Ihre Rechte und Schritte, Stand 2026.
Ihre 5 wichtigsten Schritte
- Sie erhalten Ihre Steuerkarte: Ihr Gehalt wird in Luxemburg an der Quelle besteuert.
- Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der CNS an: beantragen Sie die Mitversicherung für Ehepartner und Kinder.
- Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner für Luxemburg.
- Geben Sie Ihr luxemburgisches Einkommen jährlich in Deutschland an (Anlage N-AUS) — steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld-Differenzbetrag).
Wo werden Sie besteuert und versichert?
💶 Steuern
Ihr Gehalt wird in Luxemburg an der Quelle besteuert. In Deutschland ist es steuerfrei, zählt aber über den Progressionsvorbehalt (Anlage N-AUS). Alle Schritte →
🏥 Gesundheit
Als Mitglied der CNS sind Sie und Ihre mitversicherte Familie in Luxemburg und in Deutschland versorgt (Formular S1). Alle Leistungen →
⚠️ Worauf Sie achten sollten
Homeoffice: max. 34 Tage steuerlich, 49,9 % sozialversicherungsrechtlich — prüfen Sie Ihre Grenzen. Rente: zwei Renten anteilig (deutsche & luxemburgische). Arbeitslosigkeit: derzeit zahlt Ihr Wohnsitzstaat (Agentur für Arbeit, U1/PD U1); eine EU-Reform verlagert die Zuständigkeit schrittweise ab 2026–2028 auf den Staat der letzten Beschäftigung.
Entdecken Sie Ihre Rechte, Rubrik für Rubrik
Häufige Fragen
Wo zahle ich Steuern, wenn ich in Luxemburg arbeite?
In Luxemburg, über die Quellensteuer. In Deutschland ist Ihr Lohn steuerfrei, wird aber über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Wie viele Homeoffice-Tage sind unschädlich?
Steuerlich bis zu 34 Tage/Jahr (DBA), sozialversicherungsrechtlich bis 49,9 % der Arbeitszeit (EU-Rahmenabkommen).
Ist meine Familie über die CNS versichert?
Ja. Ehepartner und Kinder können mitversichert werden und sich in Luxemburg sowie — über das Formular S1 — in Deutschland behandeln lassen.
Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit?
Derzeit Ihr Wohnsitzstaat (Agentur für Arbeit, Formular U1/PD U1). Eine EU-Reform wird dies ab 2026–2028 schrittweise auf den Staat der letzten Beschäftigung verlagern.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: IGSS/IBA-OIE, DBA Deutschland-Luxemburg (BMF), EU-Rahmenabkommen Telearbeit, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.