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Die Besteuerung im Fall der Entsendung nach Frankreich

Mise à jour le 04/05/2021

Besteuerung des entsendeten Personals, das seinen steuerlichen Wohnsitz im Herkunftsland hat, bei einer Entsendedauer nach Frankreich > 183 Tage

Die Bezüge und Gehälter des Arbeitnehmers, die im Rahmen der auf dem französischen Hoheitsgebiet ausgeübten Tätigkeit anlässlich seiner Entsendung gezahlt werden, werden in diesem Fall in Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden steuerlichen Regeln in Frankreich besteuert.

Die nach Frankreich entsendeten Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben, werden in Ansehung der nachstehenden Tabelle besteuert :

Jahr 2017

HÖCHSTGRENZEN DER STEUERKLASSEN IN ABHÄNGIGKEIT VOM ZEITRAUM, AUF DEN SICH DIE ZAHLUNGEN BEZIEHEN

Steuersatz

Jahr
(in Euro)

Quartal
(in Euro)

Monat
(in Euro)

Woche
(in Euro)

Tag oder Bruchteil eines Tages
(in Euro)

0 % unterhalb von

14 461

3615

1205

278

46

12 % von

14 461

3615

1205

278

46

bis

41951

10488

3496

807

134

20 % darüber

41951

10488

3496

807

134

Weitergehende Informationen über die Berechnung und den Betrag der Steuer können Sie beim Finanzamt für gebietsfremde Privatpersonen unter der nachstehenden Adresse erfragen:

SERVICE DES IMPOTS DES PARTICULIERS NON-RESIDENTS
TSA 10010
10, rue du Centre,
93465 Noisy-le-Grand Cedex
Tel. : 0033/ (0)1 57 33 83 00
sip.nonresidents@dgfip.finances.gouv.fr

Besteuerung der nach Frankreich entsendeten Belegschaft, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Frankreich verlegte

Der nach Frankreich entsendete Arbeitnehmer hat seinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich, sofern er seinen ständigen Wohnsitz auf das französische Territorium verlegt.

Beispiel: Der Arbeitnehmer zieht nach Frankreich um.

Die Bezüge und Gehälter des entsendeten Arbeitnehmers werden in diesem Fall in Frankreich gemäß den französischen Rechtsvorschriften besteuert:

  • Einkommenssteuer nach Abzug der Sozialbeiträge und sonstigen Pflichtbeiträgen und nach Abzug einer pauschalen Ermäßigung von 10 % für berufliche Kosten ;
  • Besteuerung des Einkommens in Anlehnung an einen progressiven Steuersatz nach Steuerklassen (vgl. zum 1. Januar 2017 anzuwendende Steuersätze).

Bruchteil des besteuerbaren jährlichen Nettoeinkommens

Steuersatz

Bis 9 710 €

0%

Von 9 710 € bis 26 818 €

14%

Von 26 818 € bis 71 898 €

30%

Von 71 898 € bis 152 260 €

41%

Mehr als 152 260 €

45%

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