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Formation et qualifications professionnelles

Ausbildung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Mise à jour le 23/07/2026

Ausbildung und Anerkennung von Qualifikationen in Luxemburg

In Deutschland ausgebildet und Sie arbeiten (oder möchten arbeiten) in Luxemburg? Zwei Themen: Ihre Qualifikationen anerkennen lassen und sich während Ihrer gesamten Laufbahn weiterbilden.

Das Wesentliche für Grenzgänger
  • Anerkennung: unerlässlich, um einen reglementierten Beruf auszuüben (Gesundheit, Handwerk, Buchhaltung…), auf Grundlage der europäischen Richtlinie 2005/36/EG.
  • Weiterbildung: zahlreiche Regelungen (entschädigte Bildungsurlaube, Sprachurlaub, VAE), offen für jeden in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer, Grenzgänger inbegriffen.

Wählen Sie Ihren Weg

Gut zu wissen: Diese Rechte hängen nicht von Ihrem Wohnort ab, sondern von Ihrer Beschäftigung in Luxemburg. Ein Grenzgänger hat unter denselben Bedingungen wie ein Gebietsansässiger Zugang zu Bildungsurlauben, Sprachurlaub und VAE.

Häufige Fragen

Muss ich mein Diplom anerkennen lassen, um in Luxemburg zu arbeiten?

Nur für einen reglementierten Beruf. Für einen nicht reglementierten Beruf ist keine formelle Anerkennung erforderlich.

Kann ich mich unter Fortzahlung meines Gehalts weiterbilden?

Ja, über den individuellen Bildungsurlaub oder den Sprachurlaub, die Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung geben. Der unbezahlte Bildungsurlaub setzt dagegen die Vergütung aus.

Fragen zu Ihrer Situation als Grenzgänger?
Unser Team berät Sie individuell – Kontaktieren Sie uns
Offizielle Quellen: Richtlinie 2005/36/EG; luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch (Bildungsurlaube); Gesetz vom 2. September 2011 (Niederlassungsrecht); lifelong-learning.lu; guichet.public.lu. Geprüft am 13.07.2026.
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Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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