Ausbildung und Anerkennung von Qualifikationen in Luxemburg
In Deutschland ausgebildet und Sie arbeiten (oder möchten arbeiten) in Luxemburg? Zwei Themen: Ihre Qualifikationen anerkennen lassen und sich während Ihrer gesamten Laufbahn weiterbilden.
- Anerkennung: unerlässlich, um einen reglementierten Beruf auszuüben (Gesundheit, Handwerk, Buchhaltung…), auf Grundlage der europäischen Richtlinie 2005/36/EG.
- Weiterbildung: zahlreiche Regelungen (entschädigte Bildungsurlaube, Sprachurlaub, VAE), offen für jeden in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer, Grenzgänger inbegriffen.
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Häufige Fragen
Muss ich mein Diplom anerkennen lassen, um in Luxemburg zu arbeiten?
Nur für einen reglementierten Beruf. Für einen nicht reglementierten Beruf ist keine formelle Anerkennung erforderlich.
Kann ich mich unter Fortzahlung meines Gehalts weiterbilden?
Ja, über den individuellen Bildungsurlaub oder den Sprachurlaub, die Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung geben. Der unbezahlte Bildungsurlaub setzt dagegen die Vergütung aus.
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