Sie arbeiten in einem Nachbarland und fragen sich, wie Ihre zukünftige Rente aussehen wird? Dann sind Sie hier richtig!

Bei der Rente gilt ein Grundprinzip: Der europäischen Gesetzgebung zufolge schuldet Ihnen jeder Staat eine Rente, sobald Sie für ein Jahr Beiträge gezahlt haben.

Vergessen Sie also das Märchen von den 10 Jahren in Luxemburg oder den 5 Jahren in Deutschland: Was zählt, ist Ihre Berufstätigkeit in Europa!

Rentenantrag

Um ihre nationale oder internationale Rente zu beantragen, wenden sich Versicherte in der Europäischen Union direkt an ihre Rentenkasse an ihrem Wohnort. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rentenantragsunterlagen an die zuständige Rentenversicherungskasse an Ihrem Wohnort schicken müssen.

Sie haben zwei Jahre in Deutschland, drei Jahre in Belgien, sieben Jahre in Luxemburg und ein Jahr in Frankreich gearbeitet? Dann schicken Sie Ihren Rentenantrag an die zuständige französische Rentenkasse, wenn Sie in Frankreich ansässig sind!

Diese wird dann Ihre Unterlagen direkt an die anderen nationalen Rentenkassen der Länder weiterleiten, in denen Sie beschäftigt waren. Jede Kasse prüft dann auf der Basis der jeweiligen nationalen Gesetze, ob ein Recht auf Rentenzahlung vorliegt.

In Frankreich kann dieser Antrag direkt online gestellt werden:
https://www.mademandederetraitenligne.fr/

Die Antragstellung kann aber auch anhand eines Formulars erfolgen, das unter dem folgenden Link zur Verfügung steht:
https://www.lassuranceretraite.fr/portail-info/home/actif/salarie/documents-utiles/formulaires.html