Familienleistungen des Grenzgängers
Als Grenzgänger in Luxemburg haben Sie Anspruch auf luxemburgische Familienleistungen — und ggf. auf einen deutschen Differenzbetrag.
Luxemburg zahlt vorrangig
Da Sie in Luxemburg arbeiten, ist Luxemburg für Ihre Familienleistungen vorrangig zuständig. Die Zukunftskeess (CAE) zahlt die luxemburgische Familienzulage für Ihre Kinder — unabhängig vom Wohnsitz der Kinder in der EU.
Deutschland: der Differenzbetrag
💶 Kindergeld-Differenzbetrag
Ist das deutsche Kindergeld höher als die luxemburgische Leistung, zahlt die deutsche Familienkasse die Differenz (Differenzbetrag). So erhalten Sie insgesamt mindestens den höheren der beiden Beträge.
Ihre Schritte
- Beantragen Sie die luxemburgische Familienleistung bei der Zukunftskeess (CAE) — Ihr Arbeitgeber bzw. die Anmeldung bei der CCSS ist Ausgangspunkt.
- Stellen Sie bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) einen Antrag auf Kindergeld / Differenzbetrag.
- Die beiden Stellen stimmen sich über die vorrangige Zuständigkeit ab.
Bekomme ich luxemburgische und deutsche Familienleistungen?
Luxemburg zahlt vorrangig. Ist das deutsche Kindergeld höher, zahlt die Familienkasse den Differenzbetrag — nicht beide Beträge in voller Höhe.
Wo beantrage ich die Leistungen?
Die luxemburgische Leistung bei der Zukunftskeess (CAE), den deutschen Differenzbetrag bei der Familienkasse.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Zukunftskeess/CAE (cae.public.lu), Familienkasse (arbeitsagentur.de), Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.