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Die Grenzübergreifende Berufsausbildung im Saarland

Mise à jour le 01/09/2026

Lesezeit ~5 Min. Saarland · Rheinland-Pfalz · Baden-Württemberg Abkommen seit 01.03.2025

Seit dem 1. März 2025 hat die grenzüberschreitende Berufsausbildung zwischen Frankreich und Deutschland erstmals einen vollständigen Rechtsrahmen. Das Prinzip: Betrieb auf der einen Seite der Grenze, Berufsschule auf der anderen — und jedes Land finanziert den Teil, der auf seinem Gebiet stattfindet. Es funktioniert in beide Richtungen.

01.03. 2025Inkrafttreten des Abkommens
3 LänderSaarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
724 Mindestausbildungsvergütung im 1. Jahr (2026)

Das Wichtigste

  • Rechtsgrundlage: das Abkommen von Lauterbourg (unterzeichnet am 21. Juli 2023), umgesetzt durch das französische Gesetz Nr. 2025-140 vom 17. Februar 2025 und die Verordnung Nr. 2025-280 vom 25. März 2025. Es ist das erste Durchführungsabkommen nach Art. L. 6235-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs.
  • Geltungsbereich: Betriebe im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg — und auf französischer Seite das französische Mutterland.
  • Beide Richtungen sind möglich: deutscher Betrieb mit französischem CFA, oder französischer Betrieb mit deutscher Berufsschule.
  • Zuständig sind auf deutscher Seite die IHK (Handel, Industrie, Dienstleistung) und die HWK (Handwerk) — sie tragen den Ausbildungsvertrag ein.
  • Es gilt das Sozialrecht des Landes, in dem die praktische Ausbildung stattfindet (VO (EG) Nr. 883/2004).

Was Sie verdienen

In einem deutschen Betrieb greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Für Verträge, die im Jahr 2026 beginnen:

AusbildungsjahrMindestvergütung pro Monat
1. Jahr724 €
2. Jahr854 €
3. Jahr977 €
4. Jahr1 014 €

Das ist die Untergrenze. Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt der Tarifvertrag — und der liegt in vielen Branchen deutlich darüber. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch ausdrücklich nach der Tarifbindung: das ist der größte Einzelunterschied im Ausbildungsgehalt.

Eine Beihilfe, die kaum genutzt wird. Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert Auszubildende in grenzüberschreitender Mobilität mit 100 € pro Monat für höchstens zehn Monate. Antrag über die Plattform Electra — für den laufenden Zyklus bis zum 10. November 2026. Wer die Frist verpasst, verliert die gesamte Förderung des Jahres.

Steuern und Sozialversicherung in kurz

Praktische Ausbildung in Deutschland bedeutet deutsche Versicherungspflicht: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Ihre Ansprüche bleiben mit dem Wohnsitzland koordiniert — Sie verlieren nichts, aber Sie wechseln das System, und das ist der zuständigen Kasse zu melden.

Steuerlich wird das Ausbildungsentgelt in Deutschland an der Quelle erfasst; wohnen Sie in Frankreich, ist das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich. Bei einer Ausbildung in Frankreich gilt umgekehrt: der Ausbildungslohn ist dort bis zu einer jährlich festgelegten Grenze einkommensteuerfrei (Art. 81 bis des französischen Steuergesetzbuchs) — für 2025 bezogene Einkünfte, erklärt 2026, waren das 21 622 €.

Die sechs Fragen im Detail

Und die anderen Nachbarn? Mit Belgien und der Schweiz gibt es kein vergleichbares Abkommen. Das deutsch-französische ist das erste seiner Art; weitere sind denkbar, aber zum 01.09.2026 nicht in Kraft. Für Luxemburg gilt ein eigenes Verfahren, nicht dieses Abkommen.

Weiter zum Thema

Angaben geprüft am 01.09.2026. Quellen: Gesetz Nr. 2025-140 vom 17.02.2025 und Verordnung Nr. 2025-280 vom 25.03.2025 (Légifrance); Mindestausbildungsvergütung 2026 nach BBiG (BGBl. vom 10.10.2025); Cleiss; Deutsch-Französisches Jugendwerk.
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