Seit dem 1. März 2025 hat die grenzüberschreitende Berufsausbildung zwischen Frankreich und Deutschland erstmals einen vollständigen Rechtsrahmen. Das Prinzip: Betrieb auf der einen Seite der Grenze, Berufsschule auf der anderen — und jedes Land finanziert den Teil, der auf seinem Gebiet stattfindet. Es funktioniert in beide Richtungen.
Das Wichtigste
- Rechtsgrundlage: das Abkommen von Lauterbourg (unterzeichnet am 21. Juli 2023), umgesetzt durch das französische Gesetz Nr. 2025-140 vom 17. Februar 2025 und die Verordnung Nr. 2025-280 vom 25. März 2025. Es ist das erste Durchführungsabkommen nach Art. L. 6235-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs.
- Geltungsbereich: Betriebe im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg — und auf französischer Seite das französische Mutterland.
- Beide Richtungen sind möglich: deutscher Betrieb mit französischem CFA, oder französischer Betrieb mit deutscher Berufsschule.
- Zuständig sind auf deutscher Seite die IHK (Handel, Industrie, Dienstleistung) und die HWK (Handwerk) — sie tragen den Ausbildungsvertrag ein.
- Es gilt das Sozialrecht des Landes, in dem die praktische Ausbildung stattfindet (VO (EG) Nr. 883/2004).
Was Sie verdienen
In einem deutschen Betrieb greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Für Verträge, die im Jahr 2026 beginnen:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung pro Monat |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 € |
| 2. Jahr | 854 € |
| 3. Jahr | 977 € |
| 4. Jahr | 1 014 € |
Das ist die Untergrenze. Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt der Tarifvertrag — und der liegt in vielen Branchen deutlich darüber. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch ausdrücklich nach der Tarifbindung: das ist der größte Einzelunterschied im Ausbildungsgehalt.
Steuern und Sozialversicherung in kurz
Praktische Ausbildung in Deutschland bedeutet deutsche Versicherungspflicht: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Ihre Ansprüche bleiben mit dem Wohnsitzland koordiniert — Sie verlieren nichts, aber Sie wechseln das System, und das ist der zuständigen Kasse zu melden.
Steuerlich wird das Ausbildungsentgelt in Deutschland an der Quelle erfasst; wohnen Sie in Frankreich, ist das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich. Bei einer Ausbildung in Frankreich gilt umgekehrt: der Ausbildungslohn ist dort bis zu einer jährlich festgelegten Grenze einkommensteuerfrei (Art. 81 bis des französischen Steuergesetzbuchs) — für 2025 bezogene Einkünfte, erklärt 2026, waren das 21 622 €.
Die sechs Fragen im Detail
- Warum eine grenzüberschreitende Ausbildung?Zwei Arbeitsmärkte, zwei Sprachen, ein Abschluss
- Welche Berufe sind betroffen?Branchen und Ausbildungsgänge im Geltungsbereich
- Welcher Abschluss?Was Sie am Ende in der Hand haben und wo er gilt
- Betrieb im Saarland findenIHK, HWK, Lehrstellenbörsen, Bewerbung
- Finanzielle BeihilfenDFJW-Mobilitätsförderung und weitere Zuschüsse
- Sozialer Schutz und SteuernWelches Recht gilt, und wo Sie erklären
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