Studierende : das mobilitätsprinzip in Europa

Als Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht, an jeder Universität in Europa zu studieren, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsbürger des Landes, in dem diese sich befindet. Allerdings sind die Zugangsbedingungen je nach Land und Universität unterschiedlich.

Die Mobilität wird seit 1999 durch den Bologna-Prozess und die Einführung des dreigliedrigen Studiensystems (Bachelor/Master/Promotion) möglich gemacht. Das von der Europäischen Union entwickelte ECTS-System (European Credits Transfert System) ermöglicht es, Credit Points zur Validierung der an einer oder mehreren europäischen Universitäten belegten Kurse zu erwerben und diese im eigenen Land anerkennen zu lassen. In allen europäischen Staaten wird ein Studienjahr mit 60 ECTS-Punkten bemessen, was zwischen 1.500 und 1.800 Stunden an Arbeits- und Studienleistungen entspricht.