Zeitarbeit in Luxemburg

In den USA in den 20-er Jahren erstmals gehandhabt, gehorcht die Zeitarbeit keine gesetzliche Definition. Die Begriffe der „Zeitarbeit“ und der „Leiharbeit“ werden häufig unterschiedslos verwendet.

Unabhängig vom Land baut die Zeitarbeit jedoch auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einer Zeitarbeitsagentur, einem Arbeitnehmer und einem entleihenden Unternehmen auf.

In der Grande Région prallen die Rechtsrahmen in Verbindung mit der Zeitarbeit jedes Staates nicht nur in Bezug auf die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, sofern der Zeitarbeiter den Sozialstatus des grenzüberschreitenden Arbeitnehmers hat, oder im Zusammenhang mit der Entsendung des Arbeitnehmers durch ein Zeitarbeitsunternehmen an ein auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats niedergelassenes Unternehmen regelmäßig mit dem Gemeinschaftsrecht zusammen.