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Welcher Abschluss in Luxemburg?

Mise à jour le 03/09/2026

Luxemburg CCP · DAP · DT Stand 2026

Bei einer grenzüberschreitenden Ausbildung erwerben Sie einen Abschluss, nicht zwei — und welchen, entscheidet nicht der Betrieb, sondern das Ausbildungsprogramm, dem Sie folgen. Das ist der Punkt, der vor der Unterschrift zu klären ist, denn er bestimmt, wo Ihr Abschluss anschließend ohne Weiteres gilt.

1Abschluss am Ende, nicht zwei
2 Wegefranzösisches oder luxemburgisches Programm
3luxemburgische Abschlüsse: CCP, DAP, DT

Das Wichtigste

  • Folgen Sie einem französischen Ausbildungsprogramm — möglich für die Berufe auf der luxemburgischen Liste —, legen Sie die Prüfungen in Frankreich ab und erhalten einen französischen Abschluss.
  • Absolvieren Sie die Schule im Nachbarland, während die Praxis nach dem luxemburgischen Programm organisiert ist, führt der Weg zu einem luxemburgischen Abschluss.
  • Die drei luxemburgischen Berufsabschlüsse sind das CCP (Berufsfähigkeitszeugnis), das DAP (Berufsbefähigungsdiplom) und das DT (Technikerdiplom).
  • Ein Abschluss aus einem EU-Staat wird im anderen nicht automatisch gleichgestellt. Für die Privatwirtschaft genügt meist eine Vergleichbarkeitsbescheinigung; bei reglementierten Berufen braucht es eine förmliche Anerkennung.
  • Klären Sie das vor der Unterschrift, nicht am Ende der Ausbildung: welchem Programm Sie folgen, steht in der Vereinbarung zwischen Schule und Betrieb.

Zwei Wege, zwei Abschlüsse

Ihr ProgrammPrüfungenAbschluss
Französisches Ausbildungsprogramm, Beruf auf der luxemburgischen ListeIn FrankreichFranzösischer Berufsabschluss
Luxemburgisches Ausbildungsprogramm, Schule im NachbarlandNach luxemburgischem ProgrammCCP, DAP oder DT
Die Frage, die Sie im Bewerbungsgespräch stellen sollten: „Nach welchem Programm wird ausgebildet, und welchen Abschluss lege ich am Ende ab?“ Wer sie nicht stellt, erfährt die Antwort manchmal erst im letzten Ausbildungsjahr — und dann ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Und danach?

Der Abschluss öffnet in dem Land, das ihn ausgestellt hat, den direkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Für das Nachbarland prüfen Sie zwei Dinge: ob Ihr Zielberuf dort reglementiert ist — dann ist eine förmliche Anerkennung Pflicht, bevor Sie arbeiten dürfen — und ob eine Vergleichbarkeitsbescheinigung genügt. Beides braucht Zeit: fangen Sie damit im letzten Ausbildungsjahr an, nicht nach dem Abschluss.

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Wird Ihr Abschluss im Nachbarland zählen?Das hängt davon ab, ob Ihr Beruf reglementiert ist. Unsere Juristinnen und Juristen prüfen es kostenlos.
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