Die grenzüberschreitende Ausbildung wird mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 über die Reform der Berufsausbildung in Luxemburg geregelt. Großherzogliche Verordnungen und insbesondere die Verordnung aus dem Jahre 2010 und die Verordnung aus dem Jahre 2015 bringen Änderungen ein.

Welcher Abschluss?

Für junge Franzosen

Die Ausbildung kann auf der Grundlage eines französischen Ausbildungsprogramms für Berufe erfolgen, die in die Liste der Berufe aufgenommen wurden, die Gegenstand einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung in Luxemburg sein können. In diesem Fall ordnet sich der Auszubildende den Leistungsprüfungen in Frankreich unter und erhält er einen französischen Abschluss, der unter der Hochschulreife liegt und dem Berufsbefähigungsnachweis (CAP) entspricht.

Für junge Luxemburger

Für junge Luxemburger, die ihre schulische Ausbildung im Ausland absolvieren (Frankreich, aber auch Deutschland oder Belgien) wird die praktische Ausbildung im Rahmen des Ausbildungsvertrags in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Programm organisiert.

In diesem Fall ordnet sich der Auszubildende den Leistungsprüfungen der Ausbildung im Arbeitsumfeld sowie den Prüfungen betreffend die integrierten Projekte in Luxemburg sowie denen der schulischen Ausbildung im Ausland unter. Auf diese Art und Weise erhält er einen ausländischen Abschluss, der nach einer 3-jährigen Ausbildung der luxemburgischen Berufsausbildung (DAP) entspricht. Das Abschlusszeugnis wird im Anerkennungsverfahren des Abschlusses beim Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugendliche) zuerkannt.