Sie arbeiten in einem Nachbarland und fragen sich, wie Ihre zukünftige Rente aussehen wird? Dann sind Sie hier richtig!

Bei der Rente gilt ein Grundprinzip: Der europäischen Gesetzgebung zufolge schuldet Ihnen jeder Staat eine Rente, sobald Sie für ein Jahr Beiträge gezahlt haben.

Vergessen Sie also das Märchen von den 10 Jahren in Luxemburg oder den 5 Jahren in Deutschland: Was zählt, ist Ihre Berufstätigkeit in Europa!

Rentenschätzung

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre Rente als Grenzgänger sein wird, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie bitten die zuständigen Institutionen um eine Schätzung der Höhe Ihrer Rente.

Die diversen Rentenkassen der Nachbarländer (sowie die französische Rentenkasse) stellen im Allgemeinen frühestens ab einem Alter von 55 Jahren eine Rentenschätzung zur Verfügung.

Um die Höhe Ihrer deutschen Rente zu erfahren, bitten Sie die Deutsche Rentenversicherung um eine Rentenschätzung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/allgemeine-informationen-rente-node.html

Um die Höhe Ihrer belgischen Rente zu erfahren, bitten Sie den Service fédéral des Pensions um eine Rentenschätzung: https://www.sfpd.fgov.be/fr/montant-de-la-pension/combien

Um die Höhe Ihrer französischen Rente zu erfahren, legen Sie sich einen Zugang auf der Webseite https://www.lassuranceretraite.fr an

Um die Höhe Ihrer luxemburgischen Rente zu erfahren, schicken Sie Ihren Antrag an den folgenden Link: https://www.cnap.lu/accueil-mail-old/email-futur-pensionne/

Um die Höhe Ihrer Schweizer Rente zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre Caisse de compensation oder nutzen Sie den folgenden Link: https://www.acor-avs.ch/conditions