Das in Belgien einzuhaltende Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer auf das belgische Territorium entsendet, ist für die hier erbrachten Arbeitsleistungen zur Einhaltung der Arbeits-, Gehalts- und Beschäftigungsbedingungen verpflichtet, die mit den belgischen Gesetzestexten, Vorschriften oder Tarifverträgen vorgesehen und deren Nichteinhaltung strafrechtlich geahndet werden kann.

Diese Regeln und ihre Grundsätze sind der Website des Föderativen Öffentlichen Emploi, Travail et Concertation Sociale (Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung) zu entnehmen.

Sie betreffen insbesondere :

  • die Arbeitsgesetze: Vorschrift über Kinderarbeit, die sonntägliche Ruhezeit, die Arbeitszeit, die Nacharbeit, die Arbeit von Frauen und die Mutterschaft,
  • das Gesetz über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit: Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen: die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz, die durch die Arbeit verursachte psychosoziale Belastung usw.),
  • die Regeln auf dem Gebiet der Arbeits- und Urlaubszeit, des bezahlten Jahresurlaubs: Verbot der Arbeit über die normalen Arbeitszeitbeschränkungen hinaus: 8 Stunden / Tag und 38 Wochenstunden), Ausgleichruhezeit, Überstundenzuschlag, Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Verbot von Nacharbeit usw.,
  • die Gehaltsregeln: Gehälter, Vergünstigungen, Prämien und Entschädigungen in Ansehung der als verbindlich zu betrachtenden Tarifverträge:
  • die Regeln für Zeitarbeit und die Bereitstellung von Arbeitnehmern im Unternehmen: Zeitarbeitsverträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen werden und der Rückgriff auf derartige Verträge muss zeitlich begrenzt sein. In bestimmten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich.
  • die Regeln in Bezug auf die Sicherheit, die Gesundheit, die Hygiene am Arbeitsplatz und die Beschäftigung von Schwangeren und Wöchnerinnen sowie die Regeln in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen.