Das Pflichtpraktikum
Diese Praktikumsart betrifft die Schüler und Studenten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums (Schule, Universität…) absolvieren müssen. Das Pflichtpraktikum gibt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt.
Bitte beachten Sie, dass es drei verschiedene Arten von Pflichtpraktika gibt :
- das Zwischenpraktikum, das während des Studiums absolviert wird,
- das Vorpraktikum vor dem Studiums
- das Nachpraktikum, das nach dem Studium absolviert wird.
Nur das Zwischenpraktikum, das während des Studiums absolviert wird, ist ein “echtes” Studentenpraktikum. Es unterliegt entweder dem Arbeitsrecht noch dem Berufsbildungsrecht, sondern dem Hochschulrecht. Umgekehrt wird das Vor- und Nachpraktikum als eine berufliche Ausbildung betrachtet und unterwirft demzufolge dem Berufsbildungsgesetz.
Das freiwillige Praktikum
Es betrifft Studenten, die auf eigene Initiative ein Praktikum absolvieren wollen, um Berufserfahrung zu sammeln. Es wird oft während der Semesterferien absolviert. Es unterwirft dem Berufsbildungsgesetz.
Pflichtpraktikum im Rahmen einer Berufsausbildung
Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung wird ein Pflichtpraktikum absolviert, um praktische Kenntnisse zu erwerben.