Krankenversicherung des Grenzgängers in Luxemburg
Als Arbeitnehmer in Luxemburg sind Sie bei der CNS krankenversichert — und können sich dank Formular S1 auch in Deutschland behandeln lassen.
Anmeldung bei der CNS
Ihr Arbeitgeber meldet Sie beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) an; die Krankenversicherung läuft über die Caisse nationale de santé (CNS). Ehepartner und Kinder können mitversichert werden (coassurance).
Behandlung in Deutschland: das Formular S1
- Beantragen Sie bei der CNS das Formular S1 (portable Dokument).
- Tragen Sie sich damit bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein.
- Sie können sich nun in Luxemburg und in Deutschland behandeln lassen; die Kosten werden koordiniert übernommen.
🧳 Auf Reisen
Für vorübergehende Aufenthalte in der EU nutzen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (CEAM/EHIC) der CNS.
Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt zunächst der Arbeitgeber den Lohn weiter; anschließend übernimmt die CNS das Krankengeld (indemnité pécuniaire de maladie) nach luxemburgischen Regeln. Reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht ein.
Häufige Fragen
Kann ich mich in Deutschland behandeln lassen?
Ja. Mit dem Formular S1 der CNS tragen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse ein und können sich in Deutschland wie in Luxemburg behandeln lassen.
Ist meine Familie mitversichert?
Ehepartner und Kinder können über die CNS mitversichert werden (coassurance) und sich ebenfalls in beiden Ländern behandeln lassen.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), CCSS, dvka.de (S1/Koordinierung). Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.