Die Arbeitslosenversicherung

  • Vollzeitarbeitslosigkeit: der Arbeitsvertrag ist endgültig beendet. Der Versicherte hat keinerlei Bindung mehr zum Unternehmen: zuständiges Land ist Deutschland.
  • Teilzeitarbeitslosigkeit (u.a. Kurzarbeit): das Arbeitsverhältnis ruht einschließlich einer Tätigkeitsunterbrechung des Unternehmens: zuständiges Land ist Luxemburg.