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Die Arbeitslosenversicherung

Mise à jour le 20/07/2021

  • Vollzeitarbeitslosigkeit: der Arbeitsvertrag ist endgültig beendet. Der Versicherte hat keinerlei Bindung mehr zum Unternehmen: zuständiges Land ist Deutschland.
  • Teilzeitarbeitslosigkeit (u.a. Kurzarbeit): das Arbeitsverhältnis ruht einschließlich einer Tätigkeitsunterbrechung des Unternehmens: zuständiges Land ist Luxemburg.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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