Berufspraktika, die im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums stattfinden, sind Gegenstand einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Praktikanten, der Praktikumsstelle (Unternehmen, Verwaltungsbehörde usw.) und der Bildungseinrichtung.
Die Vereinbarung muss die 15 Klauseln beinhalten, die in der französischen Verordnung 2014-1420 vom 27. November 2014 vorgesehen sind (Dazu gehört vor allem die Festlegung der Aufgaben, die dem Praktikanten übertragen werden, der Beginn und das Ende des Praktikums, die Höhe der Vergütung des Praktikanten, die Kündigungsbedingungen des Praktikums usw.). Das Muster einer Standardpraktikumsvereinbarung befindet sich im Anhang der französischen Verordnung vom 29. Dezember 2014 zu Praktikumsvereinbarungen im Hochschulwesen.
Diese Mustervereinbarung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2014/12/29/MENS1429422A/jo/texte
Die Praktikumsvereinbarung ist kein Arbeitsvertrag.