In den USA in den 20-er Jahren erstmals gehandhabt, gehorcht die Zeitarbeit keine gesetzliche Definition. Die Begriffe der „Zeitarbeit“ und der „Leiharbeit“ werden häufig unterschiedslos verwendet.

Unabhängig vom Land baut die Zeitarbeit jedoch auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einer Zeitarbeitsagentur, einem Arbeitnehmer und einem entleihenden Unternehmen auf.

In der Grande Région prallen die Rechtsrahmen in Verbindung mit der Zeitarbeit jedes Staates nicht nur in Bezug auf die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, sofern der Zeitarbeiter den Sozialstatus des grenzüberschreitenden Arbeitnehmers hat, oder im Zusammenhang mit der Entsendung des Arbeitnehmers durch ein Zeitarbeitsunternehmen an ein auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats niedergelassenes Unternehmen regelmäßig mit dem Gemeinschaftsrecht zusammen.

Kann ich meinen Vertrag abbrechen, auch wenn das Projekt nicht abgeschlossen ist ?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, Ihren Vertrag abzubrechen, bevor er gemäß den Bestimmungen des Projektvertrags endet.

Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, ist Ihre Zeitarbeitsagentur berechtigt, Schadensersatz zu fordern, der dem Schaden entspricht, der ihm aufgrund des vorzeitigen Abbruchs verursacht wurde. Auf jeden Fall darf der Schadensersatzbetrag nicht höher als die Vergütung sein, die der Dauer der Kündigungsfrist entspricht, welche von Ihnen einzuhalten gewesen wäre, wenn der Vertrag unbefristet geschlossen worden wäre.