Praktikum
Praktikum in Luxemburg : ihre rechte und pflichten

Praktikumsdauer

Das luxemburgische Arbeitsrecht und die Großherzogliche Verordnung vom 10. August 1982 (zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten für Ausbildungs- und Probepraktika) sehen keine maximale Dauer für ein Praktikum vor.

Jedoch kann eine Praktikumsvereinbarung, die eine zu lange Praktikumsdauer vorsieht, als Arbeitsvertrag eingestuft werden.