Die Kündigung des Arbeitsvertrags in Luxemburg
Ihr Vertrag in Luxemburg kann auf mehrere Arten enden: Kündigung durch den Arbeitgeber (mit oder ohne Frist), Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder während der Probezeit. Hier finden Sie Ihre Rechte, die Fristen und die Musterschreiben — sowie den Kündigungsschutz und das richtige Vorgehen bei einem Konflikt.
Die Auflösung des Arbeitsvertrags in Luxemburg
Bei einer Kündigung mit Frist hängt die Kündigungsfrist von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab (2, 4 oder 6 Monate), mit einer Abfindung ab 5 Jahren. Die fristlose Kündigung ist dem schweren Fehlverhalten vorbehalten. Sie selbst können per Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag gehen. Prüfen Sie stets den Kündigungsschutz und die Fristen zur Anfechtung.