Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- auf Initiative des Arbeitgebers: Man spricht dann von einer Kündigung (oder arbeitgeberseitigen Kündigung) ;
- auf Initiative des Arbeitnehmers: In diesem Fall spricht man von einer Eigenkündigung ;
- in beiderseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag) ;
- kraft Gesetzes.