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Die Kündigung des Arbeitsvertrags in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Die Kündigung des Arbeitsvertrags in Luxemburg

Ihr Vertrag in Luxemburg kann auf mehrere Arten enden: Kündigung durch den Arbeitgeber (mit oder ohne Frist), Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder während der Probezeit. Hier finden Sie Ihre Rechte, die Fristen und die Musterschreiben — sowie den Kündigungsschutz und das richtige Vorgehen bei einem Konflikt.

Die Auflösung des Arbeitsvertrags in Luxemburg

Bei einer Kündigung mit Frist hängt die Kündigungsfrist von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab (2, 4 oder 6 Monate), mit einer Abfindung ab 5 Jahren. Die fristlose Kündigung ist dem schweren Fehlverhalten vorbehalten. Sie selbst können per Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag gehen. Prüfen Sie stets den Kündigungsschutz und die Fristen zur Anfechtung.

Häufige Fragen

Welche Formen der Vertragsauflösung gibt es in Luxemburg?
Kündigung durch den Arbeitgeber (mit oder ohne Frist), Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag und Auflösung während der Probezeit.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kündigung?
2 Monate (unter 5 Jahren), 4 Monate (5–10 Jahre), 6 Monate (ab 10 Jahren). Bei Eigenkündigung die Hälfte: 1/2/3 Monate.
Wie lange habe ich Zeit, eine Kündigung anzufechten?
Grundsätzlich 3 Monate ab Zustellung; eine schriftliche Beschwerde unterbricht die Frist. Für geschützte Arbeitnehmer oft nur 15 Tage bis 1 Monat.
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