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Grenzüberschreitende Karriere: Rückkehroption nach Frankreich

30/04/2024
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Julien DAUER

Grenzüberschreitende Karriere: Rückkehroption nach Frankreich

Sie sind Grenzgänger und möchten sich beruflich weiterentwickeln oder haben ein Umschulungsprojekt?

Vielleicht möchten Sie auch näher an Ihrem Zuhause arbeiten?

Aus all diesen Gründen planen Sie, nach einer Zeit der Aktivität in einem benachbarten Land nach Frankreich zurückzukehren. Die Rückkehr nach Frankreich, ob kurz-, mittel- oder langfristig, ist eine mögliche Option in Ihrer Karriere.

Die europäische Gesetzgebung schützt Sie in Ihrer Mobilität. Ihre Rentenansprüche gehen nicht verloren, Ihre Beitragszeiten im Ausland berechtigen Sie unter bestimmten Bedingungen zum Bezug von Arbeitslosengeld in Ihrem Wohnsitzland.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem neuen Faltblatt “Retour en France” sowie Informationen zu den folgenden Programmen:

Die Kündigung für eine berufliche Umschulung:

Unter bestimmten Bedingungen ermöglicht sie es Ihnen, sich in ein Umschulungsprojekt zu engagieren und gleichzeitig Arbeitslosengeld zu beziehen.

Die Kumulierung von Tätigkeiten ermöglicht es Ihnen, unter Einhaltung der festgelegten Regeln, eine Beschäftigung in Frankreich und eine in einem benachbarten Land auszuüben, oder eine Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit in zwei verschiedenen Ländern.

  • Konsultieren Sie das Faltblatt “Retour en Franceab sofort in unserer Rubrik Publikationen (nur in französiche Sprache verfügbar).

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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