Das Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums (Zwischenpraktikum)
Die Praktikumsvereinbarung ist nicht obligatorisch. Es wird immerhin empfohlen, einen Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikant, der Ausbildungseinrichtung (Schule oder Universität) und dem Unternehmen zu unterzeichnen. Die Vereinbarung ermöglicht, die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Urlaub), die Praktikumsdauer oder die Praktikumsvergütung festzusetzen.
Das freiwillige Praktikum
Die Praktikumsvereinbarung ist nicht obligatorisch. Sie wird auch empfohlen. Sie muss vom Praktikant und vom Unternehmen unterschrieben werden und ermöglicht, die Arbeitsbedingungen festzusetzen : Praktikumsdauer, Aufgabe, Vergütung, Probezeit, Arbeitsregelungen).