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Die Rentenversicherung

Mise à jour le 22/07/2026

Sozialversicherung · Rente

Rente des Grenzgängers: Luxemburg und Deutschland

Wer in beiden Ländern gearbeitet hat, erhält später zwei Renten — anteilig zu den Versicherungszeiten in jedem Land. Die EU koordiniert die Ansprüche.

Zwei Renten, anteilig

🇩🇪 Deutsche Rentenversicherung

Für Ihre in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Rente nach deutschen Regeln.

🇱🇺 Luxemburgische Rente

Für Ihre luxemburgischen Zeiten zahlt die CNAP (Caisse nationale d’assurance pension) eine Rente nach luxemburgischen Regeln.

Wie beantragen?

Sie stellen einen einzigen Antrag — in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung (Ihrem Wohnsitzstaat). Diese leitet ihn an die luxemburgische Kasse weiter. Die zurückgelegten Zeiten in beiden Ländern werden für die Anspruchsprüfung zusammengerechnet (Koordinierung), gezahlt wird aber anteilig von jedem Land.

Behalten Sie Ihre Unterlagen zu beiden Laufbahnen; ein europäisches Formular (P1) fasst später die Entscheidungen der Länder zusammen.

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Häufige Fragen

Bekomme ich eine oder zwei Renten?

Zwei: eine von der Deutschen Rentenversicherung für Ihre deutschen Zeiten und eine aus Luxemburg (CNAP) für Ihre luxemburgischen Zeiten, jeweils anteilig.

Wo stelle ich meinen Rentenantrag?

In der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung (Wohnsitzstaat). Sie leitet den Antrag an Luxemburg weiter — ein einziger Antrag genügt.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de), CNAP (cnap.lu), Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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