Ob Deutschland, Belgien, Frankreich oder Schweiz, das gesetzliche Renteneintrittsalter ist je nach Land unterschiedlich und hängt von bestimmten Bedingungen ab. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die einzelnen Länder gelten:

Das Renteneintrittsalter in Frankreich

In Frankreich hängt das gesetzliche Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr ab.

Das festgelegte gesetzliche Alter für den Renteneintritt beträgt jedoch für alle Personen, die ab 1955 geboren sind, 62 Jahre.

Beschäftigte, die eine volle Rente beziehen möchten (ohne Ab- und Zuschläge), müssen in Abhängigkeit von ihrem Geburtsjahr etwas länger warten:

GeburtsjahrRenteneintrittsalter für eine volle Rente
Bis zum 01.07.195165 Jahre
Vom 01.07.1951 bis 31.12.195165 Jahre und 4 Monate
195265 Jahre und 9 Monate
195366 Jahre und 2 Monate
195466 Jahre und 7 Monate
195567 Jahre

Eine weitere Bedingung neben dem Alter sind die Beitragszeiten. Für eine volle Rente müssen während einer bestimmten Anzahl von Quartalen Beiträge gezahlt worden sein. Um eine Rente in Frankreich beantragen zu können, müssen für mindestens 1 Quartal Rentenbeiträge entrichtet worden sein.

Damit dieses Quartal auch zählt, muss der Versicherte mindestens Beiträge für das 150-fache des Stunden-SMICs gezahlt haben, für das Jahr 2022 sind das 1.585,50 €.

Für eine volle Rente ist eine bestimmte Anzahl von Beitrags-Quartalen erforderlich.

GeburtsjahrAnzahl der Quartale, die für eine Rente zum vollen Satz erforderlich sind
1948 und davor160 Quartale (40 Jahre)
1949161 Quartale ( 40 Jahre und 1 Quartal)
1950162 Quartale (40 Jahre und 2 Quartale)
1951163 Quartale (40 Jahre und 3 Quartale)
1952164 Quartale (41 Jahre)
1953-1954165 Quartale (41 Jahre und 1 Quartal)
1955-1957166 Quartale (41 Jahre und 2 Quartale)
1958-1960167 Quartale 41 Jahre und 3 Quartale)
1961-1963168 Quartale (42 Jahre)
1964-1966169 Quartale (42 Jahre und 1 Quartal)
1967-1969170 Quartale 42 Jahre und 1 Quartale)
1970-1972171 Quartale (42 Jahre und 3 Quartale)
Ab 1973172 Quartale (43 Jahre)

VORRUHESTAND

Ein Versicherter kann zwischen dem 57. und 60. Lebensjahr eine Vorruhestandsrente beantragen, sofern eine lange Berufstätigkeit oder eine Behinderung vorliegt oder er unter erschwerten Bedingungen gearbeitet hat.

Für mehr Informationen empfehlen wir Ihnen den folgenden Link:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N381