- Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Frankreich liegt je nach Geburtsjahr zwischen 62 und 64 Jahren. Die Anhebung der Reform 2023 wurde 2026 teilweise ausgesetzt: 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969.
- Die volle Rente ohne Abschläge erhalten Sie automatisch mit 67 Jahren – unabhängig von Ihren Beitragszeiten.
- Vor 67 brauchen Sie je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale für die volle Rente.
- Grenzgänger: Ihre deutschen und französischen Versicherungszeiten werden zusammengerechnet – jedes Land zahlt seinen Anteil, sobald Sie dort das jeweilige Rentenalter erreichen.
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
In Frankreich hängt das gesetzliche Renteneintrittsalter von Ihrem Geburtsjahr ab. Die Rentenreform 2023 hebt es schrittweise von 62 auf 64 Jahre an – das Haushaltsgesetz der Sozialversicherung 2026 (LFSS 2026) hat diese Anhebung für Renteneintritte ab dem 1. September 2026 jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 können ein Quartal früher gehen als ursprünglich vorgesehen, 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand. Ausführlicher Ländervergleich: Âge de départ à la retraite – 5 Länder im Vergleich (auf Französisch).
| Geburtsjahr | Gesetzliches Renteneintrittsalter | Quartale für die volle Rente |
|---|---|---|
| 1958 bis 1960 | 62 Jahre | 167 (41 Jahre, 9 Monate) |
| 01.01. bis 31.08.1961 | 62 Jahre | 168 (42 Jahre) |
| 01.09. bis 31.12.1961 | 62 Jahre, 3 Monate | 169 (42 Jahre, 3 Monate) |
| 1962 | 62 Jahre, 6 Monate | 169 (42 Jahre, 3 Monate) |
| 01.01.1963 bis 31.03.1965 | 62 Jahre, 9 Monate | 170 (42 Jahre, 6 Monate) |
| 01.04. bis 31.12.1965 | 63 Jahre | 171 (42 Jahre, 9 Monate) |
| 1966 | 63 Jahre, 3 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1967 | 63 Jahre, 6 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1968 | 63 Jahre, 9 Monate | 172 (43 Jahre) |
| Ab 1969 | 64 Jahre | 172 (43 Jahre) |
Stand: 10.07.2026 – Quelle: service-public.fr (Merkblätter F14043 und F14044).
Um überhaupt eine französische Rente beantragen zu können, muss mindestens 1 Quartal an Beiträgen entrichtet worden sein. Ein Quartal wird angerechnet, wenn Beiträge auf ein Entgelt in Höhe des 150-fachen Stunden-SMIC gezahlt wurden.
Vorruhestand: früher in Rente
Ein vorgezogener Renteneintritt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- bei langer Berufstätigkeit (Berufsbeginn vor dem 21. Lebensjahr),
- bei Behinderung oder anerkannter Erwerbsunfähigkeit,
- nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit,
- nach Asbestexposition im Berufsleben.
Details zu den einzelnen Fällen: service-public.fr – Départ à la retraite (auf Französisch).
Grenzgänger: Rente aus Deutschland und Frankreich
Haben Sie in beiden Ländern gearbeitet, gilt die EU-Koordinierung der Sozialversicherungssysteme:
- Ihre Versicherungszeiten aus allen EU-Ländern werden für die Anspruchsprüfung zusammengerechnet – auch kurze Zeiten gehen nicht verloren.
- Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten.
- Achtung: Den französischen Anteil erhalten Sie ab dem französischen Rentenalter, den deutschen Anteil erst ab dem deutschen Rentenalter – ein früherer Bezug einer Teilrente kann sich auf die Höhe auswirken.
Häufige Fragen
Wann kann ich in Frankreich in Rente gehen?
Je nach Geburtsjahr zwischen 62 und 64 Jahren: Wer zwischen Januar 1963 und März 1965 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 9 Monaten gehen; ab Jahrgang 1969 gilt 64 Jahre. Die Tabelle oben zeigt alle Jahrgänge.
Gilt die Anhebung auf 64 Jahre überhaupt noch?
Teilweise. Die Reform von 2023 sah die schrittweise Anhebung auf 64 Jahre vor. Für Renteneintritte ab dem 1. September 2026 wurde die weitere Anhebung jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 gehen ein Quartal früher als zunächst geplant, 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Die automatische volle Rente mit 67 bleibt unverändert.
Wie viele Quartale brauche ich für die volle Rente?
Je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale (43 Jahre ab Jahrgang 1966). Ohne diese Quartale erhalten Sie die volle Rente automatisch mit 67 Jahren – vorher wird ein Abschlag (décote) berechnet.
Ich habe in Deutschland und Frankreich gearbeitet – was gilt für mich?
Ihre Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Jedes Land zahlt anschließend seinen eigenen Anteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten und dem dort geltenden Rentenalter.
Wo beantrage ich meine Rente als Grenzgänger?
Bei der Rentenkasse des Landes, in dem Sie wohnen (oder in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, falls Sie in Ihrem Wohnsitzland nie gearbeitet haben). Diese Kasse koordiniert den Antrag mit allen Ländern. Beginnen Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Renteneintritt.
Bekomme ich die deutsche und die französische Rente gleichzeitig?
Nicht unbedingt. Jedes Land zahlt seinen Anteil erst, wenn Sie das dort geltende Rentenalter erreicht haben. Den französischen Anteil können Sie also früher beziehen als den deutschen.
Stand: 10.07.2026 – Quellen: service-public.fr (F14043), F14044, europa.eu – Staatliche Rente im Ausland. Alle Angaben am 10.07.2026 geprüft.