Besteuerung von Einkommen für einen französischen Studenten, der ein Praktikum in Deutschland absolviert hat
Die Studenten und Praktikanten, die weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres (bzw. 6 Monate) in dem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates (z.B. Deutschland) als jenes ihres Wohnsitzlandes arbeiten, unterliegen folgender Regelung : wenn das Praktikum im Studium einbezogen ist, wird das Einkommen nur im Land, wo der Student sein Wohnort hat, besteuert.
Der französische Student unterliegt also der französischen Praktikumbesteuerung. Das Gesetz vom 10. Juli 2014 hat die Freistellungsbedingungn für die Vergütung des Praktikums in Frankreich geändert. Dieses Gesetz ist seit dem 1. September 2015 anwendbar.
Praktikumsvereinbarungen, die vor dem 1. September 2015 unterzeichnet wurden
Die Vergütungen, die Studenten im Rahmen eines Praktikums im Unternehmen gezahlt werden, sind einkommensteuerfrei, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind :
- das Praktikum ist im Studium einbezogen,
- es handelt sich um ein Pflichtpraktikum,
- die Dauer des Praktikums überschreitet nicht 3 Monate.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, muss zwischen den folgenden beiden Situationen unterschieden werden :
- der Student wird im eigenen Namen besteuert. Bis zum Alter von 25 Jahren werden nur die Gehälter/Vergütungen, die 4.336 € (2015) überschreiten, besteuert.
- der Student (bis zu Alter von 25 Jahren) ist gemeinsam mit dem steuerrechtlichen Haushalt seiner in Frankreich ansässigen Eltern veranlagt. Seine Einkommen werden gemeinsam mit deren seiner Eltern erklärt. Seine Eltern profitieren in diesem Fall von einer Erhöhung ihres Divisors des Familiensplittings und von einer Einkommenssteuerverringerung im Rahmen der Ausbildungskosten.
Praktikumsvereinbarungen, die ab dem 1. September 2015 unterzeichnet werden
Die Vergütungen, die im Rahmen einer Praktikumsvereinbarung gezahlt werden, deren Laufzeit 2 Monate überschreitet, sind bis zu einer Höhe von 17 490 € (jährlicher gesetzlicher Mindestlohn / SMIC – 2015) steuerfrei, und dies gilt unabhängig davon, ob der Praktikant gemeinsam mit dem steuerrechtlichen Haushalt seiner Eltern veranlagt ist oder nicht. Wenn die Vergütung höher als dieser Betrag ist, unterliegt der Teil, der die Obergrenze übersteigt, der Einkommensteuer.