Der Arbeitsvertrag

  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
  • Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nicht anderes vorsieht).
Das deutsche Recht unterteilt die Arbeitnehmer in drei Gruppen:
  • die Arbeiter
  • die Angestellten
  • die leitenden Angestellten

Die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten treten immer weniger deutlich zutage, leitende Angestellte hingegen haben einen besonderen Status, insbesondere hinsichtlich ihrer Sozialversicherung und ihrer Arbeitszeit.