Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Als Arbeitnehmer in Luxemburg sind Sie über die luxemburgische Unfallversicherung (AAA) gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten abgesichert.
Was ist abgedeckt?
- Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz;
- Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit (auch grenzüberschreitend);
- Berufskrankheiten nach der luxemburgischen Liste.
Leistungen der AAA
Die Association d’assurance accident (AAA) übernimmt die Heilbehandlung, zahlt bei Arbeitsunfähigkeit eine Entschädigung und — bei bleibender Beeinträchtigung — eine Rente. Für Grenzgänger gelten dieselben Ansprüche wie für Gebietsansässige.
Was tun im Schadensfall?
Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber, der die Meldung an die AAA vornimmt. Bewahren Sie ärztliche Atteste und Belege auf. Die Behandlung kann in Luxemburg oder — über die CNS/S1 — in Deutschland erfolgen.
Ist mein Arbeitsweg von Deutschland nach Luxemburg versichert?
Ja. Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung in Deutschland und Ihrem Arbeitsplatz in Luxemburg gelten als Arbeitsunfälle und sind über die AAA abgedeckt.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?
Die luxemburgische Unfallversicherung (AAA): Heilbehandlung, Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit und ggf. eine Rente bei bleibender Beeinträchtigung.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: AAA (aaa.lu), CCSS, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.