Die Vorbereitung und Betreuung des Praktikums erfolgt entweder durch eine luxemburgische oder ausländische Bildungseinrichtung oder durch einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines Praktikumsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Schüler oder Studenten.
Vor Beginn seines Praktikums muss der Schüler oder der Student Folgendes unterzeichnen:
- eine Praktikumsvereinbarung, wenn das Praktikum innerhalb seines Lehrgangs vorgesehen ist,
- einen Praktikumsvertrag bei einem freiwilligen Praktikum, das nicht durch eine Bildungseinrichtung betreut wird.
Folgende Personen müssen den Praktikumsvertrag oder die Praktikumsvereinbarung unterzeichnen:
- der Arbeitgeber oder Praktikumsleiter (innerhalb des Praktikumsbetriebs),
- der Praktikant,
- der Praktikumsbetreuer (eine Lehrkraft innerhalb der Bildungseinrichtung, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das innerhalb eines Lehrgangs vorgesehen ist).