Einrichtung von Telearbeit in Deutschland

Der Arbeitsvertrag im Rahmen der Telearbeit muss unbedingt folgende Elemente beinhalten : 
  • Die Arbeitszeit sowie die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer verfügbar sein muss, 
  • Die Mittel, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, 
  • Der Arbeitsschutz, 
  • Der Datenschutz, 
  • Die Rückerstattung von Ausgaben,
  • Die Transportkosten, 
  • Die Mehrarbeit (Überstunden), 
  • Zusätzliche Aktivitäten, 
  • Die Rückkehrmöglichkeit an einer Arbeitsplatz im Unternehmen, 
  • Die Telefongebühren, 
  • Die Versicherungsschutz, 
  • Die Aufzeichnung der Arbeitszeit (diese kann mittels eines elektronischen Arbeitsbuchs erfolgen), 
  • Die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung und die Zugangstrechte.