Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --
Accidents travail et maladies professionnelles

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Mise à jour le 22/01/2026

Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie automatisch bei der Versicherung für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten versichert.

Es handelt sich um eine obligatorische Versicherung, deren Beiträge vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Die Arbeitsunfallversicherung – Berufskrankheiten besteht aus:

  • Sachleistungen, die u. a. medizinische, chirurgische und pharmazeutische Versorgung, Prothesen, Krankenhauskosten und Transportkosten sowie Kosten für die funktionelle Rehabilitation und Rehabilitierung des Opfers umfassen. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeit unterbrochen wird oder nicht.
  • Geldleistungen, d. h. Lohnfortzahlungen oder Renten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls.

Diese Leistungen werden Ihnen von der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der sie versichert sind, im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen in Frankreich gezahlt.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt