Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie automatisch bei der Versicherung für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten versichert.
Es handelt sich um eine obligatorische Versicherung, deren Beiträge vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.
Die Arbeitsunfallversicherung – Berufskrankheiten besteht aus:
- Sachleistungen, die u. a. medizinische, chirurgische und pharmazeutische Versorgung, Prothesen, Krankenhauskosten und Transportkosten sowie Kosten für die funktionelle Rehabilitation und Rehabilitierung des Opfers umfassen. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeit unterbrochen wird oder nicht.
- Geldleistungen, d. h. Lohnfortzahlungen oder Renten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls.
Diese Leistungen werden Ihnen von der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der sie versichert sind, im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen in Frankreich gezahlt.