Als “Ausländer” ein Praktikum in Frankreich machen

Mise à jour : 25/04/2023

für studierende aus der Europäischen Union

Unionsbürger können nach Frankreich einreisen und sich bis zu 3 Monate im Land aufhalten, wenn sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Länger als 3 Monate können sich EU-Bürger in Frankreich aufhalten, wenn sie:
– eine Krankenversicherung (inkl. Mutterschaftsversicherung) haben, die sämtliche Risiken abdeckt,
– über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um keine Sozialleistungen in Frankreich in Anspruch nehmen zu müssen.

Unionsbürger benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis.

für Drittstaatsangehörige, die im rahmen einer ausbildung im wohnsitzland ein praktikum in Frankreich absolvieren

Als Praktikanten aus einem Nicht-EU-Land gelten Personen, die nach Frankreich kommen, um dort im Rahmen einer Ausbildung, die sie in ihrem Wohnsitzland machen, ein Betriebspraktikum zu absolvieren. Dabei muss gewährleistet sein, dass die besagte Ausbildung zu einem Berufsabschluss bzw. zur Anerkennung einer beruflichen Qualifikation führt und auf einem schulischen Lehrplan, einer Studienordnung oder einem Ausbildungsgang basiert.
Die jeweilige Praktikumsdauer ist im Curriculum der im Ausland ansässigen Bildungs- bzw. Ausbildungseinrichtung geregelt.

Genehmigung der Praktikumsvereinbarung durch die Präfektur
Die von den beteiligten Parteien (Praktikumsbetrieb, Bildungseinrichtung, Studierender) abgeschlossene Praktikumsvereinbarung muss dem Präfekten am Hauptort des Praktikums per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt werden, und zwar spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn. Für die Zusendung der Praktikumsvereinbarung ist der Praktikumsbetrieb, die Bildungseinrichtung oder die Einrichtung zuständig, die für die Vermittlung des Praktikumsplatzes gesorgt hat.

Die Praktikumsvereinbarung wird vom Präfekten des Departements innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang abgezeichnet. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Antwort des Präfekten, gilt der Antrag als abgelehnt.

Mitteilung über die Entscheidung
Im Falle einer Zustimmung des Präfekten wird die Praktikumsvereinbarung mit dem positiven Bescheid dem ausländischen Bewerber vor der Einreise nach Frankreich zugeschickt. 

Anschließend muss die betreffende Person entsprechend der Praktikumsdauer ein Visum und einen befristeten Aufenthaltstitel beantragen.

Bei einem Aufenthalt von höchstens 3 Monaten
Nicht-EU-Bürger müssen beim Konsulat in ihrem Wohnsitzland ein Kurzzeitvisum (mit dem Vermerk „Praktikum“) beantragen.

Eine Übersicht über die französischen Konsulate und Botschaften im Ausland finden Sie unter folgendem Link:
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/le-ministere-et-son-reseau/annuaires-du-ministere-de-l-europe-et-des-affaires-etrangeres/ambassades-et-consulats-francais-a-l-etranger/

Der Antrag muss u. a. Folgendes enthalten: die von der zuständigen Präfektur abgezeichnete Praktikumsvereinbarung, Nachweise über eine Unterkunft und darüber, dass die Person über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügt (615 € pro Monat).

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Personen, deren Praktikumsvereinbarung eine Dauer von mehr als 3 Monaten hat, müssen einen befristeten Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Praktikum“ besitzen.
Zu diesem Zweck muss im Wohnsitzland ein als Aufenthaltstitel geltendes Langzeitvisum mit dem Vermerk „Praktikum“ beantragt werden.
Der bei einem französischen Konsulat einzureichende Antrag muss u. a. Folgendes umfassen:

– die von der Präfektur abgezeichnete Praktikumsvereinbarung,
– Nachweise über eine Unterkunft in Frankreich,
– Nachweise darüber, dass die antragstellende Person über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügt (615 € pro Monat).

Ausstellung des befristeten Aufenthaltstitels
Das Praktikum kann unmittelbar nach der Ankunft in Frankreich begonnen werden. Der Praktikant muss sich bei der Präfektur am Wohnort melden, um dort die Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit dem Vermerk „Praktikum“ zu beantragen. Die Formalitäten sind beim französischen Amt für Zuwanderung und Integration (Office Français de l’Immigration et de l‘Intégration) zu erledigen.

Der Aufenthaltstitel gilt für die Dauer des Praktikums, höchstens jedoch 1 Jahr.