Praktikum
Praktikum in Frankreich : ihre rechte und pflichten

Als “Ausländer” ein praktikum in Frankreich machen

Bürger der Europäischen Union

Ein EU-Bürger kann in Frankreich einreisen und sich bis zu 3 Monate lang in Frankreich aufhalten, unter der Voraussetzung, dass er im Besitz eines gültigen Passes oder Ausweises ist.

Ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates kann sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten, unter der Voraussetzung, dass er :

  • eine Kranken- und Mutterschaftsversicherung besitzt, die sämtliche Risiken abdeckt,
  • und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um keine Sozialleistungen in Frankreich in

Anspruch nehmen zu müssen.

Ein EU-Bürger benötigt weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis.

Drittstaatsangehörige, die an einem Ausbildungsprogramm in Frankreich teilnehmen

Ein Drittstaatsangehöriger, der in Frankreich studieren möchte, benötigt ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt, das als Aufenthaltserlaubnis zum Studium gilt, oder einen befristeten Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Student“.

Das Visum für einen langfristigen Aufenthalt befreit von der Pflicht zur Beantragung eines ersten Aufenthaltstitels. Der Visumantrag erfolgt vor der Einreise in Frankreich bei der französischen Botschaft oder beim französischen Konsulat des Wohnsitzlandes.

Das Visum gilt für eine Aufenthaltsdauer zwischen 3 Monaten und 1 Jahr.

Der Student muss bei der zuständigen regionalen Leitstelle des Französischen Amts für Immigration und Integration (OFII) innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ankunft in Frankreich bestimmte Formalitäten erfüllen, die insbesondere das Einsenden des Antragsformulars für die OFII-Bescheinigung beinhalten (Das Formular wird von den konsularischen Behörden des Wohnsitzlandes des Studenten ausgegeben).

Außerdem muss der Student eine Gebühr in Höhe von 58 € bezahlen, die zu den Kosten des Visums für einen langfristigen Aufenthalt für Frankreich, die 99 € betragen, hinzukommt.

Ein Student, der seinen Aufenthalt in Frankreich nach Ablauf seines Visums verlängern möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen.

Der befristete Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Student“ wird einem ausländischen Staatsangehörigen bewilligt, wenn ihm zuvor ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt gewährt wurde.

Der Aufenthaltstitel wird für eine Höchstdauer von einem Jahr mit der Möglichkeit zur Verlängerung ausgestellt.

Die Kosten für den ersten Aufenthaltstitel betragen 77 € (übliche Steuermarken). Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Einreise in das französische Staatsgebiet bei der Präfektur oder Unterpräfektur, in deren Zuständigkeitsbereich sich der jeweilige Wohnsitz befindet, erfolgen.

Der Student muss über finanzielle Mittel verfügen, die ausreichend sind, um in Frankreich leben und studieren zu können (d. h. über 615 € pro Monat, der Betrag, der der monatlichen Basis-Unterhaltsbeihilfe entspricht, die den Stipendiaten der französischen Regierung auf der Grundlage jedes abgelaufenen Studienjahres ausbezahlt wird.)

Drittstaatsangehörige, die an einem Ausbildungsprogramm außerhalb Frankreichs teilnehmen

Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, sind von der vorläufigen Arbeitserlaubnis befreit, unter dem Vorbehalt, dass das Praktikum in ihrer Studienordnung ausdrücklich vorgesehen ist und Gegenstand einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen der Schule oder Universität, dem Studenten und dem Praktikumsunternehmen oder der Praktikumsbehörde ist.

Drittstaatsangehörige, die an einem Ausbildungsprogramm im Wohnsitzland teilnehmen

Um in das französische Staatsgebiet einreisen zu können, muss ein Student, der im Rahmen eines Ausbildungsprogramms, das in seinem Wohnsitzland stattfindet, ein Praktikum in einem französischen Unternehmen absolvieren möchte, im Besitz eines Visums sein.

  • Für eine Praktikumsdauer von weniger als 3 Monaten muss der Praktikant beim französischen Konsulat ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt mit dem Vermerk „Praktikant“ beantragen. Die Kosten eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt betragen 60 €. 
  • Für eine Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten muss der Praktikant ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Der Antrag muss direkt an die französischen konsularischen Behörden des Wohnsitzlandes des Praktikanten gerichtet werden. Die Kosten eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt betragen 99 €.

In beiden Fällen muss die dreiseitige Praktikumsvereinbarung mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn an die Präfektur weitergeleitet werden.

Darüber hinaus muss der Praktikant über einen Mindestbetrag an Geldmitteln verfügen, von dem er während seines Aufenthalts in Frankreich leben kann (615 € im Monat bei einem Unternehmenspraktikum). 

Der befristete Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Praktikant“ wird einem ausländischen Staatsangehörigen bewilligt, wenn ihm zuvor ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt gewährt wurde.

Die Aushändigung des Aufenthaltstitels erfolgt bei der Präfektur des jeweiligen Wohnsitzes auf Vorlage der entsprechenden Nachweise, insbesondere der von der Präfektur vorgesehenen Praktikumsvereinbarung.

Die erstmalige Ausstellung des Aufenthaltstitels für Praktikanten und seine Verlängerung sind gebührenpflichtig. Die Gebühren müssen durch übliche Steuermarken entrichtet werden (77 €).

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels ist von der Praktikumsdauer abhängig.

Der Aufenthaltstitel kann verlängert werden, wenn das Praktikum durch einen Vertragszusatz verlängert wird.