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Congé naissance

Die Mutterschaftsversicherung und die Elternzeit in Deutschland

Mise à jour le 20/07/2021

Sie haben Anspruch auf Mutterschutz  in Deutschland, wenn Sie als Grenzgängerin krankenversichert sind, oder wenn Ihr Mann oder Ihr Vater eine berufliche Aktivität in Deutschland ausübt UND Sie in Frankreich nicht persönlich krankenversichert sind.

Die Beiträge werden dem Gehalt des Grenzgängers direkt entnommen. Der Arbeitgeber leitet sie dann an die Deutsche Krankenkasse weiter, die er ausgewählt hat.

Die Mutterschaftsversicherung besteht aus:
  • Sachleistungen, mit denen Hebammenkosten, ärztliche Behandlungen, Aufenthalte in einem Entbindungsheim und Arzneimittel abgedeckt werden.
  • Geldleistungen, das heisst Mutterschaftsgeld.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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